Mutter der toten Lea soll sechs Jahre in Haft

Weiden. Nach dem Tod der vernachlässigten zweijährigen Leaaus dem oberpfälzischen Tirschenreuth soll die Mutter nach Ansichtder Staatsanwaltschaft für sechs Jahre und einen Monat ins Gefängnis.In dem Prozess vor dem Landgericht Weiden hielt die Anklage der 22-Jährigen am Montag vor, dem kleinen Mädchen tagelang kaum Essen undTrinken gegeben zu haben.

Auch die Windeln seien nich gewechseltworden.

Die abgemagerte Lea starb Ende März an einerLungenentzündung. Das Urteil soll an diesem Dienstag verkündetwerden.Birgit W. war mit ihrer Tochter fast zweieinhalb Jahre nicht zum Kinderarzt gegangen. Durch diese Verwahrlosung sei der Tod des Kindes begünstigt worden, auch wenn der Mutter nicht mit Sicherheit die Schuld am Tod gegeben werden könne, sagte Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl.

Die Verteidigerin der jungen Frau verlangte, ihre Mandantin nur wegen eines minderschweren Falls zu verurteilen. Ein konkretes Strafmaß nannte die Rechtsanwältin in ihrem Plädoyer nicht.Die Angeklagte sagte in ihrem letzten Wort kurz und knapp, dass ihr der Tod ihres Mädchens leidtue. Die drei vorangegangenen Verhandlungstage hatte sie weitgehend teilnahmslos verfolgt.

Die fast drei Jahre alte Lea hatte vor ihrem Tod bereits eine Hirnhautentzündung. Diese wurde - ebenso wie die tödliche Lungenentzündung - nicht behandelt. Bei seinem Tod wog das Mädchen nur 8,2 Kilogramm, normal wären nach Angaben eines Rechtsmediziners etwa 14 Kilo gewesen. Die Mutter, die ansonsten stundenlang im Internet spielte oder sich in Chats mit Bekannten unterhielt, hatte ebenso wie bei ihrem ein Jahr älteren Sohn die Vorsorgeuntersuchungen ausfallen lassen.

Das Untersuchungsheft des Jungen hatte die Frau gefälscht, damit das Kind in den Kindergarten gehen konnte.Der Staatsanwalt wertete das Verhalten der Frau als Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht, gefährliche Körperverletzung und Urkundenfälschung.

"Sie fühlte sich von Lea abgelehnt", sagte Heindl zum Motiv der Mutter. Das Mädchen habe sich mehr zum getrenntlebenden Vater hingezogen gefühlt. Durch ihre Gleichgültigkeit gegenüber der Tochter habe sie auch versucht, den Ehemann zurückzugewinnen. Der Vater hatte sich ein halbes Jahr zuvor wegen einer anderen Frau von Birgit W. getrennt.

Verteidigerin Andrea Schnetzer sah hingegen keine Misshandlung durch die 22-Jährige. Ihre Mandantin habe auch nicht böswillig gehandelt. Die massive Unterernährung sei auch den Großeltern oder dem Vater nicht aufgefallen. Obwohl die Vernachlässigung des Mädchens bereits begonnen hatte, als die junge Mutter noch heranwachsend war, sahen Staatsanwalt und Verteidigerin keinen Spielraum für die Anwendung des Jugendstrafrechtes.

Der Schwerpunkt der Taten habe nach dem 21. Geburtstag gelegen.Vor den Plädoyers hatte ein psychiatrischer Gutachter die Angeklagte für voll schuldfähig erklärt. Die Verteidigerin hingegen sprach von einem mangelhaften Gutachten. Ihr Verlangen nach einem neuen lehnte die Jugendkammer des Gerichts aber ab.