Kritik an Strafverfolgung Nach Böhmermann-Aktion: Ermittlungen gegen Polizisten

Bremen · Schon vor fast einem Jahr hat die Redaktion um Jan Böhmermann in allen Bundesländern Hassbotschaften aus dem Netz angezeigt, doch die Ermittlungen liefen vielerorts schleppend. In mehreren Ländern hat die Polizei nun reagiert - und immerhin in einem Land gibt es ein Urteil.

Ein bundesweites Böhmermann-Experiment zum Umgang der Polizei mit Anzeigen von Hassbotschaften im Netz hat in mehreren Ländern Konsequenzen.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Ein bundesweites Böhmermann-Experiment zum Umgang der Polizei mit Anzeigen von Hassbotschaften im Netz hat in mehreren Ländern Konsequenzen. Etwa in Sachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt wird ermittelt - wegen des Verdachts der Strafvereitelung.

Hintergrund ist eine Aktion der Sendung „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann. Die Redaktion hatte vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole. In einigen Bundesländern waren die Anzeigen erst gar nicht angenommen worden.

In Bremen soll ein Polizist die Anzeige zwar aufgenommen haben, sie aber erst zwei Monate später auf Nachfrage der Anzeigenden im System erfasst haben. Nun müsse geprüft werden, warum die Sache verspätet bearbeitet wurde, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Bremen. Der betroffene Polizist wurde in den Innendienst versetzt, wie die Bremer Polizei bereits am Dienstag mitgeteilt hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Böhmermann-Recherchen noch nicht öffentlich bekannt. Der Mitteilung zufolge erstattete die Polizei Strafanzeige und leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Mann ein.

In Sachsen-Anhalt hieß es in einer Mitteilung der Magdeburger Polizei: „Nach bisherigen Erkenntnissen ist hier die Entgegennahme einer Strafanzeige seinerzeit unterblieben.“ Der Sachverhalt werde gründlich und umfassend untersucht. Die Ermittlungen in dem konkreten Fall dauerten an, hieß es.

Auch in Sachsen wird wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt ermittelt. Die Ermittlungen liefen aktuell noch gegen Unbekannt, teilte die Polizei mit. Nach einer mündlich erstatteten Anzeige in einem Leipziger Polizeirevier soll nichts passiert sein. Die Leipziger Polizei hat nach eigenen Angaben nun ihre IT-Erfassungssysteme nach der Anzeige durchforstet. „Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass Fakt ist, was nicht sein darf!“ Leipzigs Polizeipräsident René Demmler erklärte: „Auch wenn ich versichern kann, dass dies kein Standard der Polizeidirektion Leipzig ist, zeigt der Fall ein Defizit auf, welches einer Aufklärung bedarf. Wir stehen hier als Leipziger Polizei in der klaren Verantwortung.“

Eine zweite, schriftliche Anzeige sei im vorigen August beim Polizeirevier in Oschatz eingegangen. Sie sei an den Staatsschutz der Polizeidirektion Leipzig weitergegeben worden. In dem Fall ermittele inzwischen die Staatsanwaltschaft.

Da es auch in Rheinland-Pfalz nicht gut lief, reagierte dort inzwischen die Mainzer Polizei: Die Onlinewache der Polizei in Rheinland-Pfalz sei in diesem Bereich deutlich optimiert worden, erklärte die Behörde am Samstag auf Twitter. Man nehme die Kritik ernst und werde die vielen Hinweise aus der Sendung in die Optimierung einfließen lassen.

Besser lief es in Hessen. In Darmstadt sei die Relevanz der Anzeige von den Polizisten sofort erkannt und an den Staatsschutz weitergeleitet worden. „In elf Minuten war alles erledigt. (...) So einfach kann es gehen“, resümierten die Polizei-Tester vom „ZDF Magazin Royale“. Außerdem sei mindestens ein Tatverdächtiger angeklagt worden. Die hessische Polizei sah sich nach diesem Lob bestätigt. „Spätestens seit dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke nehmen wir den Kampf gegen Hass und Hetze auch im Internet sehr ernst“, sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums. Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke (CDU) wurde im Juni 2019 von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst erschossen.

Lob bekam auch Baden-Württemberg - dort kam es zur bislang einzigen Verurteilung der sieben Fälle. Durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde ein Tatverdächtiger gefunden und im November 2021 vom Amtsgericht Aalen zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch: In anderen Ländern kam das gar nicht an, sie stellten die Ermittlungen in genau demselben Fall ergebnislos ein. In Berlin liefen die Ermittlungen sogar Monate nach der Verurteilung noch. Die nordrhein-westfälische Polizei will deshalb ihre Ermittlungsmethoden nun mit anderen Behörden abgleichen. Das Innenministerium erklärte am Sonntag: „Warum es hier allerdings doch zu unterschiedlichen Ermittlungsergebnissen gekommen ist, kann in der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden.“

(dpa)