Nein, Rauchen auf dem eigenen Balkon darf nicht verboten werden
Nein, wesentliche Geruchsbelästigung ist nicht individuell nachzuweisen. Nachbarn sollten sich ohne Richter einigen.
Das geht entschieden zu weit. Wie soll denn bitte eine „wesentliche Geruchsbelästigung“ durch Rauchen auf dem Nachbarbalkon realistisch nachgewiesen werden? Laut Bundesgerichtshof sei dies durch Gutachten möglich. Ich beglückwünsche die Gutachter schon jetzt zu reichlich Aufträgen.
Und wo ist die Grenze im Umgang mit der Nachbarschaft? Was passiert, wenn ich eine „wesentliche Geruchsbelästigung“ geltend mache, weil ein Nachbar im Sommer nach Schweiß riecht? Oder ein anderer gerne Schweinsbraten mit viel Knoblauch zubereitet? Soll ich dann auch ein Gutachten in Auftrag geben? Es ist unmöglich, ein subjektives Durchschnitts-Empfinden zu definieren. Also sollte man sich einigen — ohne Gericht.