In Rostock und Wesel Neue Clownsübergriffe mit Baseballschläger und Kettensäge
Köln (dpa) - „Clowns“ verbreiten derzeit Angst und Schrecken. Sie tragen Horror-Masken und Waffen und greifen vornehmlich nachts Passanten an. In den vergangenen Tagen sind gleich mehrere Übergriffe unheimlicher Spaßvögel bekanntgeworden, vor allem in Nordrhein-Westfalen.
Doch auch andere Bundesländer melden erste „Clown“-Sichtungen. In Rostock attackierte ein Grusel-Clown einen 19-Jährigen mit einem Baseballschläger und verletzte ihn. In Gelsenkirchen erlitt ein 33-Jähriger nach einem „Clown“-Angriff mit einem Messer eine Schnittwunde. Und in Wesel erschreckte ein Maskierter eine Frau mit einer Kettensäge.
Nach Einschätzung des Psychologen Jens Hoffmann könnte die Zahl der Übergriffe gewalttätiger Grusel-Clowns weiter steigen. „Das Erschrecken hat eine lange Tradition, besonders zu Halloween. Das hat sich nun verselbstständigt, da gibt es einen großen Nachahmungseffekt“, sagt der Leiter des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt.
In den USA registrieren die Behörden schon seit zwei Jahren entsprechende Vorfälle. Als Videos tauchen die makabren Streiche dann oft im Internet auf. „Für viele ist das ein Spaß, einige wenige scheinen aber eine sadistische Motivation zu haben, wenn man sich die Aggressivität einiger Taten anschaut“, sagt Hoffmann.
Ebenfalls in Gelsenkirchen bedrohte ein 16-Jähriger im Clownskostüm einen zwei Jahre jüngeren Bekannten mit einem Baseballschläger. Auf der Flucht verletzte sich der 14-Jährige so schwer an der Hand, dass er operiert werden musste. Gegen den 16-Jährigen wird nun wegen Bedrohung und Körperverletzung ermittelt. Er hatte sich der Polizei gestellt.
„In diesem Fall wird es wohl bei Sozialstunden oder einer Ermahnung bleiben“, sagt Olaf Brauweiler von der Polizei Gelsenkirchen. „Wäre der Täter volljährig, könnte das durchaus auf eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe hinauslaufen.“ Die Folgen für die Angreifer mit Clownsmaske seien zwar extrem abhängig vom Einzelfall, sagt Brauweiler. „Doch sobald sich jemand verletzt oder der Täter sein Opfer offensichtlich bedroht, gibt es einen Straftatbestand.“
Besonders makaber ist ein Fall aus Sachsen-Anhalt. „Ihr werdet alle sterben“ stand auf einem Plakat, das ein „Clown“ an einer Grundschule in Stendal in der Hand hielt. Schüler hätten das Sekretariat über die unheimliche Person vor der Schule informiert, heißt es von der Polizei. Nach Angaben von Marko Ide von der Polizei Stendal kann auch dieser Vorfall strafrechtliche Folgen haben.
Warum ist ausgerechnet der Clown so beliebt, der doch eigentlich für Spaß und Freude steht? Der Trend, Figuren, die als kulturell niedlich gelten, zu Horror-Wesen zu stilisieren, sei durchaus weit verbreitet, sagt Wissenschaftler Hoffmann. „Auch in Filmen wird mit solchen Figuren immer wieder gearbeitet.“ Die Berichterstattung über entsprechende Fälle in den Medien und sozialen Netzwerken mache die „Clowns“ noch bekannter. Der Experte geht aber davon aus, dass die Popularität bald wieder nachlässt - wie oft bei Trends aus dem Internet.
Hoffmann rät jedem, der auf einen Grusel-Clown trifft, keine Angst zu zeigen und sich nicht provozieren zu lassen. „Fordern sie die Person deutlich auf, wegzugehen und greifen Sie notfalls zum Handy, um die Polizei zu alarmieren“, sagt der Psychologe.
Für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist das Phänomen Grusel-Clown neu. Bisher habe die Behörde vor Halloween nur mit harmloseren Späßen zu tun gehabt. „Das ist absolut keine Kleinigkeit oder kein Scherz, denn so ein Erschrecken kann durchaus auch einen Herzinfarkt verursachen“, sagt LKA-Sprecher Frank Scheulen. Das Verkleiden als Grusel-Clown an sich sei nicht strafbar. „Wir vom LKA und die örtlichen Polizeibehörden haben da aber einen Blick drauf und werden diesen Trend beobachten.“