Neun Jahre Haft für Amokläufer
In Ansbach hatte der Abiturient 15 Menschen teils schwer verletzt.
Ansbach. Mehr als sieben Monate nach dem Amoklauf an einer Ansbacher Schule ist der Täter am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach ordnete zudem die Unterbringung des 19-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an. Georg R. war im September 2009 bewaffnet mit Molotow-Cocktails, Beil, Hammer und Messern in seine Schule eingedrungen und hatte mehrere Menschen verletzt, einige davon schwer.
Die Richter in der mittelfränkischen Stadt nahe Nürnberg sprachen den geständigen Angeklagten des versuchten Mordes in 47 Fällen, des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten besonders schweren Brandstiftung und versuchten Nötigung schuldig. Georg R. nahm das Urteil regungslos auf. Er hatte die Tat gestanden, bei seinen Opfern entschuldigte er sich aber nicht.
Der Angeklagte habe sein Leben nur noch als Krise gesehen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Rösch nach Angaben eines Justizsprechers in seiner Urteilsbegründung. Georg R. habe "als Massenmörder" in die Geschichte eingehen wollen und deshalb den Amoklauf geplant, bei dem er möglichst viele Menschen töten wollte. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Jugendhaft und damit die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht sowie die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Die Verteidigung hatte maximal acht Jahre Jugendhaft beantragt.
Ein Gutachter hatte dem Angeklagten wegen einer gravierenden Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Nach Ansicht des Gerichts ist die Tat aber allein mit der Krankheit des Angeklagten nicht zu erklären. Die Ursachen lägen zum erheblichen Teil in dessen Charakter. Ähnlich hatte sich auch der Staatsanwalt zuvor geäußert. Er schilderte den Täter nach Angaben des Justizsprechers als narzisstisch veranlagten Menschen, der sich selbst inszenieren wolle und seine Mitmenschen unter anderem als "Maden" bezeichnet habe.
Georg R. habe eine besondere kriminelle Energie an den Tag gelegt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war auch das angebliche Mobbing des Angeklagten nicht der Auslöser. Vielmehr habe sich Georg R. selbst ausgegrenzt. Beim Amoklauf im September im Ansbacher Carolinum-Gymnasium hatte der Georg R. 13Schüler und zwei Lehrer verletzt. Einem Mädchen fügte er durch Axthiebe lebensbedrohliche Kopfverletzungen zu. AFP