Neue Vorgabe New York verbietet Diskriminierung wegen auffälliger Frisuren
New York · Zu kurz, zu lang, auffällige Rastas? New Yorker dürfen künftig nicht mehr wegen ihrer Frisur benachteiligt werden.
Diese Woche soll eine neue Vorgabe des städtischen Ausschusses für Menschenrechte in Kraft treten, die beispielsweise die Diskriminierung von Mitarbeitern wegen einer bestimmten Haarlänge oder geflochtenen Zöpfchen verbietet. In Schulen, auf öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz fallen demnach abschätzige Kommentare oder Aufforderungen zu neuen Frisuren unter Rassendiskriminierung. Möglich sind Strafen bis 250 000 Dollar (220 000 Euro).
Laut der Richtlinie dürfen beispielsweise Schulen keine Afros verbieten oder Diskotheken Gäste wegen natürlicher Kraushaar-Frisuren an der Tür abweisen. Besonders Schwarze in den USA würden häufig wegen Frisuren benachteiligt, die eng mit ihrer kulturellen Identität verbunden sind und das solle verhindert werden, heißt es zur Erläuterung. Dort, wo es aus Hygienegründen erforderlich sei, dürften weiter Kappen vorgeschrieben sein - dann aber für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Hautfarbe.
Die Debatte hatte laut „New York Times“ begonnen, weil sich Mitarbeiter einer medizinischen Einrichtung und einer Wohltätigkeitsorganisation über Vorgaben ihrer Arbeitgeber zu ihren Frisuren beschwert hatten.