"No NPD" NPD darf nicht in die Stadthalle

Die hessische Stadt Wetzlar hat sich über eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts hinweggesetzt und der NPD den Zugang zur Stadthalle verwehrt. Rund 1500 Menschen demonstrierten - trotzdem kamen Anhänger der rechtsextremen Partei.

Demonstranten tragen während eines Protestzuges durch die Innenstadt gegen eine geplante NPD-Wahlkampfveranstaltung ein Plakat mit der Aufschrift „No NPD - NPD-Verbot jetzt !“.

Foto: Arne Dedert

Wetzlar. Die hessische Stadt Wetzlar hat sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweg gesetzt und der NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung am Samstag verwehrt. Sie begründete ihr Vorgehen damit, dass die rechtsextreme Partei nicht alle Bedingungen für einen Mietvertrag erfülle. „Der NPD wurde soeben die Möglichkeit gegeben, die Erfüllung dieser Mietbedingungen nachzuweisen, was nicht erfolgt ist“, teilte die Stadt am Nachmittag mit. „Deshalb findet die Veranstaltung der NPD in der Stadthalle Wetzlar nicht statt.“

Bei den Bedingungen geht es unter anderem um einen ausreichenden Versicherungsschutz. Das NPD-Treffen sollte eigentlich am frühen Nachmittag beginnen. Bis zum frühen Abend blieb die Halle von der Polizei abgesperrt. Ungeachtet des Verbotes waren NPD-Mitglieder nach Wetzlar gekommen. Wegen der drohenden NPD-Veranstaltung demonstrierten am Samstag rund 1500 Menschen in Wetzlar gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte kurz zuvor in einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass Wetzlar die Stadthalle öffnen müsse. Diese Haltung hatten zuvor bereits Verwaltungsgerichte vertreten. Die Stadt Wetzlar müsse sich an die Entscheidungen halten, teilte das Bundesgericht mit. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hatte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen bestätigt, wonach der Stadt ein Zwangsgeld von mehreren Tausend Euro drohe, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist den Mietvertrag unterzeichne.

Beide Gerichte hatten entschieden, dass der NPD die Nutzung der Halle nicht verwehrt werden dürfe. Die rechtsextreme Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber nicht verboten. Ein Sprecher von Wetzlar sagte nach der Anordnung aus Karlsruhe, die Stadt erkenne „diese Urteile selbstverständlich an“. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht eine allgemeine Entscheidung getroffen, die Stadt Wetzlar berufe sich aber auf die besondere Situation des Mietvertrages. dpa