NRW: Bad Driburg schlägt Meerbusch beim höchsten Durchschnittseinkommen

Düsseldorf (dpa). Das ostwestfälische Bad Driburg hat das rheinische Meerbusch vom Spitzenplatz der Orte mit hohen Durchschnittseinkommen in Nordrhein-Westfalen verdrängt. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Ranking des Statistischen Landesamtes hervor.

Das höchste Durchschnittseinkommen in NRW haben die Einwohner von Bad Driburg.

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109 000 Euro betrug demnach das durchschnittliche Jahreseinkommen vor Steuern der Steuerpflichtigen 2010 in Bad Driburg. Das ist doppelt so viel wie in Meerbusch (rund 54 000 pro Jahr), das in den Erhebungen von 2004 und 2007 noch vorn gelegen hatte.

Meerbusch (Rhein-Kreis Neuss) liegt im Düsseldorfer Speckgürtel. Die rund 18 000 Einwohner zählende Stadt Bad Driburg (Kreis Höxter) schoss in der Statistik kräftig nach oben. Bei der vorherigen Erhebung 2007 war nur ein Durchschnittsverdienst von 29 000 Euro im Jahr errechnet worden. Drei Jahre später lag er 80 000 Euro höher. Die Statistiker vermuten hinter dem ungewöhnlichen Anstieg, dass einige sehr gut Verdienende nach Bad Driburg gezogen sind.

Auch Personal und Patienten der Kliniken des Kurortes könnten eine Rolle gespielt haben, vermutet Heinz-Jörg Wiegand von der Stadtentwicklung Bad Driburg. Zudem wohnten in Bad Driburg viele Menschen, die nach Paderborn oder Bielefeld pendelten und dort gut bezahlte Jobs hätten. Schlusslicht im Ranking ist die Gemeinde Waldfeucht an der niederländischen Grenze - die Einwohner erzielen im Schnitt ein Einkommen von rund 24 000 Euro. Auch die Stadt Duisburg rangiert am unteren Ende der Liste mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 26 000 Euro. Im benachbarten Düsseldorf verdienen die Einwohner im Schnitt rund 14 000 Euro mehr.

Im Rheinland liegt das Durchschnittseinkommen bei rund 34 000 Euro, in Westfalen beträgt es rund 32 000 Euro. So ergibt sich ein landesweiter Schnitt von rund 33 000 Euro durchschnittlichem Jahreseinkommen. In der Erhebung des Landesamtes, die auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik beruht, wurden zusammen veranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger gezählt.