NRW-Rauchverbot auch bei privaten Feiern und im Vereinsheim
NRW plant das neben Bayern strengste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands — und will das auch entsprechend kontrollieren.
Düsseldorf. NRW soll neben Bayern das strengste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands erhalten. Man habe sich in wesentlichen Teilen am bayerischen Gesetz orientiert, sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) gestern — „das passiert ja sonst nicht so oft.“ Die Raucher im bevölkerungsreichsten Bundesland müssen sich auf viele weitere Einschränkungen einstellen.
Zum bereits bestehenden Rauchverbot in Speiselokalen soll ein völliges Qualm-Verbot auch in sogenannten Eckkneipen hinzukommen. Der Grund: Es ist rechtlich problematisch, zu definieren, was eine Eckkneipe ist. Klagen anderer Gastronomen wären programmiert, die dann unter Umständen das ganze Gesetz kippen könnten. Bei einem totalen Rauchverbot besteht diese Gefahr nicht, glaubt Rot-Grün.
Raucherclubs soll die bisherige Linzenz entzogen werden. Auch bei „geschlossenen Gesellschaften“ etwa bei privaten Feiern in dafür angemieteten Räumen einer Gaststätte soll künftig Rauchverbot herrschen — selbst wenn der Mieter der Räume seinen Gästen das Rauchen erlauben würde. Dasselbe gilt für Kegelbahnen: absolutes Rauchverbot. Einzig wenn jemand für eine private Feier eine komplette Gaststätte miete, könne es schwierig sein, ein Rauchverbot rechtlich durchzusetzen, sagte Gesundheitsministerin Steffens.
Während Bayern das Rauchverbot bei Brauchtumsveranstaltungen inzwischen wieder gelockert hat, soll es in NRW künftig in allen Festsälen und -zelten rauchfrei zugehen. Steffens: „An Rosenmontag oder beim Schützenfest darf draußen auf der Straße geraucht werden — drinnen aber nicht.“
Das bereits bestehende Rauchverbot an Schulen wird auch auf nicht-schulische Veranstaltungen ausgedehnt, etwa bei Musik- oder Tanzveranstaltungen in der Aula.
Auf Spielplätzen, die von den Kommunen als öffentliche Kinderspielplätze ausgewiesen sind, soll künftig ebenfalls striktes Rauchverbot herrschen. Ministerin Steffens: „Kinder sind dort neben rauchenden Müttern stark gefährdet.“
Auch auf Vereine wird das Nichtraucherschutzgesetz ausgeweitet: Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen künftig keine Raucherräume mehr einrichten — auch nicht in ihren Vereinslokalen. Dies könne zu einer Wettbewerbsverzerrung mit der übrigen Gastronomie führen, sagte Steffens. Rot-Grün wolle ein Rauchverbot „überall, wo es öffentlich ist und es eine Decke gibt“.
Die Kontrollen der kommunalen Ordnungsämter werden durch das neue Gesetz erleichtert: Mussten bislang mögliche Ausnahmeregelungen geprüft werden, reiche es künftig zu sehen: Wird geraucht oder wird nicht geraucht?