Details wurden nicht bekannt. Plagiate gelten an den beiden Universitäten der Bundeswehr in München und Hamburg als dienstrechtliche Vergehen.
Wenn ein ziviler Studienausschuss ein Plagiat — Geistesklau genannt — feststelle, übergebe er den Fall an den militärischen Bereich, erklärte der Sprecher. Je nach Schwere der Täuschung könne der Student mit Sanktionen von Geldstrafen bis hin zur Degradierung belegt werden — sie ist die schwerste Strafe.