Paragraf 219a Frauenärztin Hänel erneut wegen Abtreibungswerbung vor Gericht

Gießen · Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagte Ärztin Kristina Hänel steht bald wieder vor Gericht. Der Prozess muss neu aufgerollt werden.

Die Ärztin Kristina Hänel vor dem Amtsgericht in Gießen.

Foto: dpa/Boris Roessler

Die Frauenärztin Kristina Hänel steht im Dezember erneut wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht. Wie das Landgericht Gießen am Dienstag mitteilte, verhandelt die vierte Strafkammer am 12. Dezember zum zweiten Mal in der Berufung gegen Hänel. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte das im Oktober 2018 gefällte Urteil des Landgerichts Gießen mit Hinweis auf die nachträgliche Reform des Paragrafen 219a aufgehoben und die Verhandlung zurückverwiesen.

Der Fall der Ärztin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Sie wurde vom Amtsgericht Gießen im November 2017 zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro verurteilt, weil die Information über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland weitgehend verboten ist. Das Landgericht Gießen bestätigte das Urteil im Oktober 2018.

Durch den im März in Kraft getretenen Paragrafen 219a sollte aber Klarheit darüber geschaffen werden, wann Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen straflos über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Diese Gesetzesänderung muss nach Ansicht des OLG auch in Hänels Fall berücksichtigt werden.

Es lasse sich nicht ausschließen, dass die von ihr auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bei Anwendung des neuen Rechts straflos wären, hieß es zur Begründung. Deshalb muss nun vor dem Landgericht Gießen nochmals darüber verhandelt werden.

Dass sie im Dezember erneut vor Gericht erscheinen muss, kommentierte Hänel auf Twitter mit den Worten: „Der #219a gehört vor das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Gießen ist für mich ein Schritt auf dem Weg dorthin. Auf dem Weg zur Informationsfreiheit für alle Menschen.“

Auch zwei Kasseler Frauenärztinnen hatten wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsbrüche vor Gericht gestanden. Ihr Verfahren wurde im Juli eingestellt. Nach der Gesetzesänderung, so die Begründung des Gerichts, sei keine Strafbarkeit mehr gegeben.

(afp/dpa)