Patientin erhält nach Fehldiagnose 22 000 Euro Schmerzensgeld

Hamm (dpa). Für die gesundheitlichen Folgen einer fehlerhaften Diagnose muss eine Hausärztin einer Patientin 22 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab der Klage der Frau in zweiter Instanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil statt.

Die Ärztin hatte Rücken- und Gesäßschmerzen der Patientin irrtümlich als Ischiasbeschwerden gedeutet.

Tatsächlich litt die Frau unter einer Entzündung des Fettgewebes. Drei Tage nach dem Arztbesuch musste sie sich einer Notoperation unterziehen, unter deren Folgen sie noch immer leidet. Bei richtiger Diagnose und früherer Operation wären die Folgen möglicherweise weniger schlimm gewesen, meinten die Richter. Deshalb sei das Schmerzensgeld angebracht. (AZ 26 U 173/13)