In erster Instanz hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen den 18-Jährigen zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt. Dagegen wehrt er sich nun in der Berufung.
In seinem Fall will das Essener Landgericht voraussichtlich noch am Donnerstag ein Urteil sprechen. Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den drei mutmaßlichen Haupttätern wird in einem Parallelverfahren der Prozess gemacht. Die Anklage wertet ihre Beteiligung am Anschlag als versuchten Mord. Die damals 16 Jahre alten Angeklagten sollen das Attentat aus islamistischen Motiven mit einer selbstgebauten Bombe begangen haben.
Laut Anklageschrift hatten die Jugendlichen die Sikhs als Ungläubige betrachtet. Drei Menschen waren bei dem Anschlag im April verletzt worden, einer von ihnen schwer. (dpa)