Mord an Joggerin Prozess Endingen: Gutachter sieht Wiederholungsgefahr
Freiburg (dpa) - Im Prozess um den Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg hat sich der psychiatrische Gutachter für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Es bestehe Wiederholungsgefahr, sagte der Sachverständige Peter Winckler am Landgericht Freiburg.
Zudem sei der Mann voll schuldfähig. Der angeklagte 40-jährige Lastwagenfahrer aus Rumänien hatte zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet worden.
Zudem wird dem Angeklagten der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden.
Winckler warnte in seinem Gutachten, es könne von dem Angeklagten jederzeit, unvermittelt und ohne äußere Anzeichen Gewalt ausgehen. Der Lastwagenfahrer und Vater von drei Kindern habe bei den Befragungen keine Gefühle und keine Anteilnahme gezeigt. „Er hat über den Tatablauf berichtet, als sei es nicht seine Tat“, sagte Winckler. Dies sei äußerst ungewöhnlich. Eine psychische Erkrankung oder eine Alkoholsucht gebe es nicht. Der Mann sei voll schuldfähig.
Der Gutachter stellte sich damit hinter den Staatsanwalt. Auch dieser strebt eine Sicherungsverwahrung nach einer lebenslanger Haftstrafe an. Eine solche Maßnahme könne in dem Prozess jedoch nur unter Vorbehalt angeordnet werden, sagte ein Gerichtssprecher. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Ein Prozess in Österreich ist Justizangaben zufolge geplant, sobald das Freiburger Urteil rechtskräftig ist.
Der Prozess in Freiburg wird fortgesetzt. Am Donnerstag kommender Woche sind den Angaben zufolge die Plädoyers geplant. Ein Urteil soll es noch vor Weihnachten geben. Einen konkreten Termin herfür gibt es laut Gerichtssprecher noch nicht.
Wo der Mann im Falle zweier Verurteilungen seine Strafe absitzen muss, ist noch offen, sagte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden.