Prozess um Notlandung auf Autobahn 52
Düsseldorf. Es waren Szenen wie aus einem schlechten Katastrophenfilm: Mitten im dichten Berufsverkehr an einem Freitagnachmittag geht vor drei Jahren ein Propeller-Flugzeug auf der Autobahn 52 bei Essen im Gegenverkehr nieder.
Der zweimotorige Flieger streift eine Brücke, zwei Autos krachen in den Rumpf des Flugzeugs, fünf Menschen werden verletzt. Dem Piloten, einem heute 49-jährigen Unternehmer aus Düsseldorf, war eine Minute vor der
Landung in Mülheim/Ruhr der Sprit ausgegangen.
Für das Düsseldorfer Oberlandesgericht scheint der Fall am Donnerstag klar: "Es ist eine Todsünde, wenn in diesem Bereich Fehler gemacht werden", sagt Richter Bernd Keiluweit. Immer wieder sei es wegen fehlerhafter Spritberechnung zu Abstürzen gekommen, entsprechend strikt seien die Vorschriften.
Weil der Pilot bei der falschen Berechnung des Treibstoff-Bedarfs grob fahrlässig gehandelt habe, müsse er die 150 000 Euro Schaden an der Maschine aus eigener Tasche bezahlen, so die vorläufige Bewertung des Gerichts: "Die Berufung hat keinerlei Aussicht auf Erfolg", betont Richter Keiluweit gleich zu Beginn der Verhandlung.
Selbst ein Laie hätte bemerken können, dass das Flugzeug nicht wie vom Piloten angenommen vom Vorgänger in Dortmund vollgetankt worden war. Denn dort habe die Maschine ausweislich des Logbuchs eine Minute nach der Landung schon wieder abgehoben.
Das will der Bruchpilot nicht auf sich sitzen lassen: Er müsse sich auf die Angaben im Logbuch verlassen. Er sei die gesamte Checkliste vor dem Start sorgfältig durchgegangen: "Ich bin doch nicht lebensmüde."
Er habe sich verrechnet, aber das sei keine grobe Fahrlässigkeit, pflichtet ihm sein Anwalt bei. Immerhin habe ein Sachverständiger eine Stunde gebraucht, um den Fehler zu entdecken.
Der gegnerische Anwalt einer Versicherung bezweifelt, dass es überhaupt eine Berechnung des Piloten gab, denn schließlich hätte er laut Vorschrift auch noch 75 Liter Reserve im Tank haben müssen.
Gegen den Piloten spricht, dass er in Berlin vor seinem Rückflug nach Mülheim volltanken wollte, aber an der Bargeld-Forderung des Tankwarts gescheitert war. Trotzdem war er losgeflogen.
Für den Piloten spricht: Die Tankanzeige war ungenau, eine akustische oder optische Warnung im Cockpit gab es nicht. Wann er merkte, dass er keinen Sprit mehr hatte?
"Als zuerst der linke Motor ausging und kurz darauf der rechte." Weil er schon im Landeanflug und deswegen sehr tief war, habe er die Autobahn als einzige Chance gesehen: "Den Hudson hatte ich nicht vor Augen."
Zwei Mitarbeiterinnen des Geschäftsmanns waren an Bord der Maschine schwer verletzt worden: Die eine brach sich die Füße, die andere erlitt einen Beckenbruch.
Er selbst sei dem Wrack unverletzt entstiegen, berichtet der 49-Jährige, dessen Fluglizenz das Luftfahrt-Bundesamt einkassiert hat. Das Gericht will seine Entscheidung am 29. Dezember verkünden.