Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen der E-Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll. Die Anklage wirft dem 46-jährigen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien.
Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, das es legale Genussmittel seien.