Prozess um Vergewaltigungsvorwurf: Richter suchen die Wahrheit
Darmstadt (dpa) - Es ist eine Geschichte voller Tragik und schwerer Vorwürfe, Lügen und purer Verzweiflung: Mit einer erfundenen Vergewaltigung soll eine Lehrerin ihren Kollegen in Südhessen ins Gefängnis gebracht haben, die Haft musste der Mann komplett absitzen.
Aber schon damals gab es Zweifel an den Vorwürfen. Nach dem spektakulären Freispruch seines mutmaßlichen Peinigers muss das angebliche Opfer nun für die rechtmäßig erwiesene Lüge gerade stehen. Doch zum Prozessauftakt in Darmstadt hielt die 48-Jährige am Donnerstag eisern an den Vorwürfen fest. „Die Tat habe ich sehr präsent im Gedächtnis“, sagte sie unter Tränen vor dem Landgericht. Wegen Freiheitsberaubung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.
Die besondere Tragik des Falls: Horst Arnold, der frühere Kollege der Frau, hatte auch nach seiner Verurteilung 2002 zu fünf Jahren Haft stets seine Unschuld beteuert. Nur ein Jahr nach seinem Freispruch 2011 starb der frühere Biologielehrer im Saarland an einem Herzinfarkt - genau an dem Tag, an dem Ermittlungen gegen die jetzt angeklagte Frau abgeschlossen wurden. „Für mich gibt es da einen klaren Zusammenhang zwischen seinem Tod und dem Fall“, sagt sein Bruder Steffen Arnold am Rand der Darmstädter Verhandlung. „Er ist an der Geschichte schlicht kaputt gegangen.“
Die Staatsanwaltschaft ist sich mittlerweile sicher: „Wir gehen davon aus, dass die ganze Geschichte frei erfunden ist.“ Die Frau könnte es auf den Posten des Biologielehrers abgesehen haben, wird vermutet. Das hatte auch das Kasseler Landgericht bei seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren 2011 so gesehen und die Geschichte als „von vorn bis hinten erfunden“ bezeichnet. Die Lehrerin sei in der Lage, „die aberwitzigsten Geschichten zu erfinden“. Viele ihrer Erzählungen seien eindeutig widerlegt worden.
„Wir sind überzeugt, dass das, was sie damals gesagt hat, in vollem Umfang korrekt gewesen ist“, widerspricht Verteidiger Torsten Rock. In der Vernehmung durch die Darmstädter Kammer zeigte sich die angeklagte Mandantin allerdings sehr unsicher. Sie erinnerte sich nicht mehr an Details von Vernehmungen, an Gespräche nach der Tat oder Einzelheiten aus ihrer Biografie, die sich nach ihrer Aussage vor allem aus drei gescheiterten Ehen, Umzügen, ungezählten Schulwechseln und Therapien zusammenzusetzen scheint.
An den kommenden sechs Verhandlungstagen dürfte auch der Prozess der Darmstädter Strafkammer eine Rolle spielen, die beim ersten Urteil gegen Horst Arnold die Sache völlig anders sah. In Darmstadt sei dem vermeintlichen Opfer geglaubt worden, obwohl ein „an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert“ wurde, hatte Kassels Vorsitzender Richter Jürgen Dreyer 2011 kritisiert. Auch der damalige Richter muss in den Zeugenstand.