„Public Viewing“ auch am Abend: Lärmschutz zur EM gelockert
Berlin (dpa) - „Public-Viewing“ auf öffentlichen Plätzen und Fan-Meilen ist auch bei Spielen der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer möglich.
Der Bundesrat stimmte einer Verordnung zu, damit Städte und Gemeinden während der EM vom 10. Juni bis 10. Juli öffentliche Fußballübertragungen - auch in Nachtstunden - genehmigen können, die sonst an den Lärmschutz-Regeln scheitern würden.
Gut jedes zweite EM-Spiel wird erst um 21.00 Uhr angepfiffen. Ab 22.00 Uhr - wenn gerade erst die zweite Halbzeit beginnt - ist jedoch allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim „Public Viewing“ meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.
Nach wie vor gilt laut Bundesrat: „Public Viewing“ muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden. Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab. Die Verordnung ist zeitlich befristet und entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 und 2014 erlassenen Vorgaben.