Reisen oder Einkaufen Testpflicht soll für Geimpfte weitgehend entfallen
Berlin · Noch ist es eher Zukunftsmusik - aber mit dem Fortschritt der Corona-Impfungen könnte es bald für viele konkret mehr Freiheiten geben. Hürden vor einer Reise oder einem Einkaufsbummel könnten entfallen.
Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums. Das Ministerium stellte die Empfehlungen am Mittwoch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder vor. Das Thema solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche auf der Tagesordnung stehen, hieß es.
Derzeit sind erst 5,6 Prozent der Menschen in Deutschland voll geimpft. 13 Prozent haben nach Angaben vom Mittwoch mindestens eine Erstimpfung. 15,4 Millionen Impfdosen wurden bislang verabreicht. Im zweiten Quartal sollen insgesamt 70 Millionen Dosen in Deutschland ausgeliefert werden.
Den Empfehlungen zufolge soll bei Flugreisen aus dem Ausland alternativ zum derzeit verlangten negativen Testergebnis auch ein Nachweis vorgelegt werden können, dass man mindestens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat. Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten soll die Testpflicht der Empfehlung gemäß für entsprechend Geimpfte entfallen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll es hingegen bei der Testpflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner ist.
Landesregelungen zum Öffnen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens in Regionen mit niedrigen Inzidenzen sollten alternativ zum geforderten tagesaktuellen negativen Test auch den Nachweis einer Zweitimpfung vorsehen, heißt es in den Empfehlungen weiter.
Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, so lange man keine Krankheitssymptome hat. Das Robert Koch-Institut werde seine Quarantäne-Empfehlungen bis zum Ende der Woche anpassen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es der Vorlage zufolge nicht für geimpfte Patientinnen und Patienten in Kliniken und nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen geben, „um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren“.
In beiden Fällen – negativ getestet oder vollständig geimpft – sei von einem „deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko“ auszugehen. „Die Impfung oder der tagesaktuelle Test geben zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit“, so die Empfehlung des Bundes an die Länder. Geimpfte und negativ Getestete müssten daher auch weiter Abstand halten, Hygiene beachten und Masken tragen.
Eine Sprecherin von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, „dass es nicht um Privilegien oder Vorrechte geht, sondern darum, dass vollständig Geimpfte so behandelt werden wie negativ Getestete“. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist ebenfalls für Erleichterungen für Geimpfte, wenn es vom Infektionsschutz her unproblematisch ist, wie ein Sprecher bekräftigte. Lambrecht hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wenn jetzt wissenschaftlich belegt wird, dass von Geimpften keine höhere Gefahr für andere ausgeht als von negativ getesteten Personen, entfällt eine wichtige Begründung für die Einschränkung ihrer Grundrechte.“
Ein Impfeffekt auf das Infektionsgeschehen insgesamt ist noch nicht in Sicht, wie die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek am Dienstag im NDR-Podcast zum Coronavirus gesagt hatte. Wichtig sei zudem: Nach der ersten Impfung gebe es zunächst eine „gefährliche Phase“, da sich Antikörper erst entwickeln müssten, wie Ciesek über Leichtsinn bei jenen sagte, die glaubten, nach der Impfung sofort geschützt zu sein.