Mögliche Rechtsfehler Revision nach Mordurteil gegen Berliner Autoraser

Berlin (dpa) - Das aufsehenerregende Berliner Mordurteil gegen zwei Raser kommt auf den Prüfstand. Die Verteidiger hätten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts heute auf Anfrage mit.

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Nach einem tödlichen Autorennen über den Kurfürstendamm waren im Februar bundesweit erstmals Raser wegen Mordes verurteilt worden. Die Männer im Alter von 28 und 25 Jahren bekamen lebenslange Freiheitsstrafen. Zudem wurde ihnen für immer der Führerschein entzogen.

Mit 160 Stundenkilometern hatte der Ältere in der Nacht zum 1. Februar 2016 eine rote Ampel überfahren und in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch im Auto.

Das Berliner Landgericht war überzeugt, dass die Sportwagenfahrer bei dem illegalen Rennen „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ handelten. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. „Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raser-Szene“, hieß es im Urteil.

Der BGH kann laut Gericht die Revision als unbegründet verwerfen oder das Urteil auf mögliche Rechtsfehler prüfen.