Urteil Richter: Umstrittener Krim-Schatz gehört der Ukraine
Amsterdam (dpa) - Ein rund 2000 Jahre alter Goldschatz aus vier Museen auf der Krim gehört nach der Annexion der Krim durch Russland vom März 2014 der Ukraine. Dies hat ein Richter in Amsterdam am Mittwoch entschieden.
Die wertvollen Kunstwerke, die zum Zeitpunkt der Annexion im Allard Pierson Archäologiemuseum der Universität Amsterdam ausgestellt wurden, müssten an den Staat zurückgegeben werden, der sie ausgeliehen habe. Dies sei die Ukraine.
Die Rückgabeforderung durch die vier Museen auf der Krim wurde abgewiesen, weil die Krim nicht als souveräner Staat zu betrachten sei. Das Gericht ordnete an, die teuren Kunstwerke drei weitere Monate an einem geheimen Ort in den Niederlanden aufzubewahren, weil damit zu rechnen sei, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt werde. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten nach Ansicht von Experten bis zu fünf Jahre vergehen.
Die Kulturministerin der Halbinsel, Arina Nowoselskaja, nannte das Urteil politisch motiviert und nicht gesetzeskonform. Auch die Direktorin der Krim-Museen, Tatjana Umrichina, ließ keinen Zweifel an einem Berufungsantrag. Das Urteil widerspreche der weltweiten Praxis beim Verleih von Kunstwerken und sei „eine Schande für das holländische Gerichtssystem“. Das Kulturministerium in Moskau sprach von einem „äußerst negativen Präzedenzfall“. Die ukrainische Vizekulturministerin Swetlana Fomenko sagte hingegen: „Wir sind sehr zufrieden.“
Der mehrere hundert Stücke umfassende Schatz war von Februar bis August 2014 in Amsterdam unter dem Titel „Die Krim: Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“ ausgestellt worden: Zu den Prunkstücken gehört ein 2400 Jahre alter Prunkhelm des Reitervolks der Skythen ebenso wie 2000 Jahre alte chinesische Lackkästchen der Han-Dynasie, filigrane Broschen und eine goldene Schwert-Scheide.
Das Museum hatte die Rückgabe aufgeschoben, weil es sich nicht klar darüber war, wer nach der Abtrennung der Krim von der Ukraine durch Russland der rechtmäßige Eigentümer sei. Das Gericht entschied, die Rückführung müsse gemäß dem Unesco-Vertrag in das Land erfolgen, von dem die Kunstwerke geliehen worden seien. Dies sei die Ukraine.
Deswegen müsse auch die Forderung der vier Museen auf der Krim zurückgewiesen werden. Diese hatten argumentiert, die Schätze seien ihr Eigentum gewesen - und sie seien schon Teil des kulturellen Erbes der Krim gewesen, als es die Ukraine überhaupt noch nicht gegeben habe.
Die Ukraine muss dem Urteil zufolge 111 000 Euro zahlen, um für Lagerungs- und Versicherungskosten des Archäologiemuseums aufzukommen.