Rock im Park: Anwohnerklage zurückgewiesen
Düsseldorf. Der Jubiläumsausgabe des Traditionsfestivals "Rock im Park" steht nichts mehr im Wege. Die Klage von drei Anwohnern vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wurde jetzt abgewiesen.
Die Kläger fühlten sich durch den "Lärm", der vom Festival ausgehen würde, gestört. Die Richter erklärten auch den erteilten Genehmigungsbescheid der Stadt Nürnberg für rechtskonform.
Die international bekanntesten Pop- und Rockgruppen dürfen also weiterhin einmal im Jahr auf dem Nürnberger Zeppelinfeld ihre Fans begeistern. "Rock im Park" sei im juristischen Sinne "ein seltenes Ereignis", bei dem eine Überschreitung des maximal zulässigen Lärmpegels erlaubt sei, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Zudem verfüge die Stadt Nürnberg über ein überzeugendes Lärmschutzkonzept. Der Streit mit lediglich drei Anwohnern zieht sich seit Jahren hin, zuletzt wollten sie das Festival per Eilantrag verhindern. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München erteilte "Rock im Park" die Erlaubnis.
Der Richterspruch sorgt nun für klare Verhältnisse. Von Seiten der veranstaltenden Konzertagenturen Marek Lieberberg und ARGO Konzerte zeigte man sich erleichtert über die Entscheidung und betonte, dass trotz des eindeutigen Verfahrensergebnisses der Anwohner- und Umweltschutz weiterhin ein zentrales Thema bei der Festivalplanung sei.
Man sei sich bewusst darüber, dass es sich beim Freizeit- und Naherholungsgebiet Dutzendteich um ein besonders sensibles Gelände mit einzigartigem Ambiente handele. Deshalb werde man alle Anstrengungen unternehmen, um die Belastungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.