Gerichtsurteil in Aachen Selfie mit Patient im Bett - Bewährungsstrafen für Krankenpfleger

Bilder und Selfies mit nackten und dementen Patienten: Krankenpfleger sind in Aachen wegen beschämender Bilder zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Landgericht Aachen: Die Angeklagten halten sich Aktenordner vor das Gesicht.

Foto: Marius Becker

Aachen. Im Prozess um entwürdigende Bilder von wehrlosen Patienten im Aachener Klinikum sind drei entlassene Krankenpfleger zu Haftstrafen von sechs, sieben und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Bilder unter anderem von dementen und betagten Menschen aus der Notaufnahme seien ein Vertrauensbruch am Patienten, sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Aachen, Lena Michel-Rensen, am Donnerstag. „Die Täter sind diejenigen, die eigentlich eine Fürsorgepflicht haben“, sagte sie.

Die insgesamt fünf entlassenen Krankenpfleger aus der Notaufnahme hätten in wechselnder Beteiligung Bilder und ein Video von Patienten gemacht. Darunter seien demente und auch unbekleidete Patienten gewesen. Ein schwer dementer Herzpatient wurde laut Urteil mit einer Botschaft bemalt. Zwei Bilder und ein Video wurden in einer Whatsapp-Gruppe veröffentlicht.

Das Gericht verurteilte alle Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in neun Fällen. Zwei Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht folgte mit den Strafmaßen weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Alle Verteidiger hatten Geldstrafen für die 25 bis 32 Jahre alten Angeklagten gefordert.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist ein behördliches Berufsverbot für die Pfleger durch das Gesundheitsamt möglich. Das Amt erhalte automatisch eine Mitteilung über die Verurteilung. Dann könne es ein Berufsverbot verhängen, zwingend sei das aber nicht.