Skiversicherung schützt nur eingeschränkt bei Diebstahl

Planegg (dpa/tmn) - Wer eine spezielle Skiversicherung abschließt, sollte beim Unterpunkt Diebstahl auf die Einschränkungen achten. Denn ob die Versicherung für geklaute Skier und Snowboards zahlt, hängt davon ab, wo und wann der Diebstahl geschieht.

Bei der Skiversicherung vom Deutschen Skiverband (DSV) zum Beispiel gilt, dass die Geräte tagsüber auch dann vor Diebstahl versichert sind, wenn sie draußen vor der Skihütte stehen. Schlägt der Dieb aber zwischen 19.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens zu, zahlt die Versicherung nur, wenn sich die Skier in einem verschlossenen Raum oder PKW befanden.

Bei der Wintersportversicherung des ADAC gilt grundsätzlich, dass das Equipment zum Zeitpunkt des Diebstahls ab- oder eingeschlossen sein musste. Ist es nachweislich nicht möglich gewesen, die Skier abzuschließen, greift die Versicherung zwar - aber der Winterurlauber ist mit 120 Euro Selbstbeteiligung dabei. Das gilt etwa, wenn es keine entsprechenden Vorrichtungen zum Abschließen in einer Skihütte gibt, in der Urlauber Pause machen. Jochen Oesterle vom ADAC rät Verbrauchern, ihre Skier in Sichtweite abzustellen, wenn sie diese nicht wegschließen können.

Um es Dieben schwerzumachen, sollten Urlauber untereinander außerdem einen ihrer Skier tauschen, wenn sie Pause machen. So können sie Paare von je zwei verschiedenen Skiern getrennt voneinander abstellen. Dann findet ein Dieb nicht so schnell den passenden zweiten Skier.