Skurriler Streit um Einäscherung vor Gericht

München. In einem skurrilen Streit um eine Einäscherung hat das Amtsgericht München ein Machtwort gesprochen: Eine Frau hatte im März 2010 die Einäscherung für ihren Vater in Auftrag gegeben.

Kurz nach der Einäscherung stellte sie bei der Durchsicht der Unterlagen aber fest, dass der Mann, den sie jahrelang für ihren Vater gehalten hatte, gar nicht ihr Vater sein konnte.

Denn zum Zeitpunkt ihrer Geburt hatte ihre Mutter ihn noch gar nicht gekannt. Daraufhin weigerte die Frau sich, die 450 Euro für seine Beerdigung zu zahlen. Das Bestattungsinstitut erhob Klage vor dem Amtsgericht München - und das Institut bekam Recht, wie das Amtsgericht am Montag mitteilte (Urteil vom 3.2.11, AZ 271 C 26136/10). Die Stellung als Tochter sei „in keinster Weise Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistung gewesen“, hieß es in der Begründung.

Die Tatsache, dass die Beklagte erst nach dem Tod des Mannes festgestellt habe, dass sie nicht seine Tochter sei, sei „sicherlich für diese persönlich belastend“, stelle aber keinen Anfechtungsgrund dar. Das Urteil ist rechtskräftig.