Jecke aufgepasst So schützen Sie sich an Karneval vor Taschendieben

Mainz/Frankfurt/Main · An den närrischen Tagen haben es Taschendiebe besonders leicht. Wie sich die Karnevalsfreunde schützen können - und was gilt, wenn die Geld-Karte oder das Handy plötzlich weg sind.

Symbolbild

Foto: dpa/Friso Gentsch

Ein gezielter Griff in die Tasche - und schon ist es passiert: Im Gedränge beim närrischen Treiben am Karneval bemerken Betroffene nicht immer sofort, wenn sie beklaut wurden. Um sich vor Diebstählen zu schützen, sollten Jecken wertvolle Gegenstände besser zu Hause lassen oder sehr dicht am Körper tragen. Trotz der Ablenkungen sollten sie sehr aufmerksam sein. Am besten nehmen Karneval- und Fasching-Fans nur so viel Bargeld mit, wie sie brauchen, rät der Verein Sperr-Notruf 116 116. Denn der Verlust der Scheine werde nicht ersetzt.

Auch Geldkarten sollte man am besten gar nicht erst zum Feiern mitnehmen. Wer aber am Automaten noch schnell Geld ziehen muss, sollte sich bei der Eingabe der PIN nie ablenken lassen. Stattdessen mit der freien Hand die Tastatur verdecken, rät die Initiative Euro Kartensysteme.

Kommt die Geldkarte weg, müssen Betroffene schnell handeln und die Karte über den kostenlosen Notruf 116 116 sperren lassen. Die Nummer gilt für alle Girocards und die meisten Kreditkarten. Zudem sollte Opfer den Verlust der Polizei melden und Anzeige erstatten.

Natürlich dürfen Jecken die Geheimzahl nie gemeinsam mit der Girokarte im Geldbeutel aufbewahren. Dieses Verhalten wäre grob fahrlässig, warnt die Initiative Euro Kartensysteme. Mit der Folge, dass Banken oder Sparkassen die Haftung verweigern können, wenn jemand Fremdes die Karte und PIN missbräuchlich verwendet.

Auch wenn das Smartphone plötzlich weg ist, gilt: Versicherer übernehmen nicht immer den Schaden, der durch den Diebstahl entsteht, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie nennt ein Beispiel: Einer Frau wurde ihr Telefon aus ihrem Rucksack geklaut. Der Versicherer zahlte nicht und argumentierte, dass das Gerät nicht sicher im persönlichen Gewahrsam war. Doch wer sein Telefon dicht am Körper trägt und aufmerksam ist, benötigt aus Sicht der Verbraucherschützer keine Diebstahl-Versicherung. Zumal der Schutz lückenhaft und meist unverhältnismäßig teuer sei.

(dpa)