Stiefvater von Kalinka muss 15 Jahre ins Gefängnis
Paris (dpa) - Ein deutsch-französischer Justizkrimi geht zu Ende - zumindest vorläufig: Fast drei Jahrzehnte nach dem Tod der 14-jährigen Kalinka ist ihr deutscher Stiefvater in Frankreich zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Dieter K. habe Kalinka 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und sie so unabsichtlich getötet, erklärte das Gericht am Samstag in Paris. Der 76-Jährige vom Bodensee soll zudem 400 000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Der Anwalt des Verurteilten, Yves Levano, kündigte Berufung gegen das Urteil an.
„Wir sind enttäuscht, das ist sicher“, sagte Levano der Nachrichtenagentur dpa. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Arzt gefordert, der aus dem Kreis Lindau stammt. Das Gericht gab Dieter K. für die Berufung zehn Tage Zeit.
Das Spektakuläre an dem Fall: Der leibliche Vater von Kalinka, der Franzose André Bamberski, hatte den Arzt nach Frankreich verschleppen lassen, damit ihm dort der Prozess gemacht werden konnte. Denn in Deutschland war das Verfahren gegen Dieter K. eingestellt worden. Bamberski jagte Dieter K. seit fast 30 Jahren. Er fand es zwar frustrierend, dass der nun nicht wegen Mordes verurteilt wurde. Er wolle die Entscheidung aber nicht kritisieren. „Nachdem ihr (Kalinka) Gerechtigkeit zuteilwurde, kann ich nun endlich um sie trauern“, sagte er am Samstag.
Die drei Richter und neun Geschworenen folgten mit ihrem Urteil im Wesentlichen der Anklage, die 15 Jahre Haft für den Arzt gefordert hatte. Staatsanwalt Pierre Kramer geht davon aus, dass Dieter K. geplant hatte, seine Stieftochter zu vergewaltigen. Um sie gefügig zu machen, habe er ihr Beruhigungsmittel gespritzt - die Medikamente hätten das Mädchen aber getötet. Dieter K. habe sich damit der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, ohne dass ein Tötungsvorsatz vorgelegen habe.
Das Gericht sah es als besonders schwerwiegend an, dass Kalinka minderjährig war und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Dieter K. stand.
Kalinka hatte im Sommer 1982 mit ihrer Mutter Danielle Gonnin im Haus von Dieter K. am Bodensee gelebt. Das Mädchen war an ihrem Erbrochenem erstickt und hatte mehrere Einstiche am Arm.
Der heute 74-jährige Bamberski ist überzeugt, dass Dieter K. seine Tochter vergewaltigt und mit einer Spritze getötet hat. Nachdem in Deutschland ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden war und die Bundesrepublik den Arzt nicht an Frankreich auslieferte, hatte Bamberski den Arzt 2009 nach Frankreich entführen lassen. Ein Verfahren gegen den Franzosen läuft derzeit noch.
Die Verteidigung hatte im Vorfeld des Prozesses vergeblich argumentiert, dass Dieter K. widerrechtlich in Frankreich sei. Er könne dort also nicht für etwas verurteilt werden, für das er in seiner Heimat nicht belangt werde. Weil Kalinka aber französische Staatsbürgerin war, sah sich Frankreichs Justiz als zuständig an.
„Das deutsche Rechtssystem auf einer Seite und das französische auf der anderen wenden sich gegenseitig den Rücken zu“, sagte Verteidiger Levano bei seinem Plädoyer. Dieter K. werde wie ein Spielball zwischen beiden Seite herumgeschubst.
Das Gericht war nach dreieinhalbstündiger Beratung zu seinem Urteil gelangt, das mehrheitlich fiel. Demnach soll Dieter K. jeweils 100 000 Euro an Kalinkas Eltern für die moralischen Schmerzen zahlen. Zusätzlich soll er Bamberski etwa 200 000 Euro wegen des Einkommensausfalls geben, den dieser erlitten habe, um den Fall vor Gericht zu bringen.
Nach dem Urteil sagte Dieter K.: „Ich möchte nochmals beteuern, dass ich total unschuldig bin und ich finde diese Geldforderung unakzeptabel.“ Weder er noch seine Familie werde den Betrag zahlen.
Staatsanwalt Kramer hatte vor dem Urteil gesagt, das Schwerste in dem Prozess sei, eine Vergewaltigung nachzuweisen. Ohne den Beweis, dass Dieter K. Kalinka vergewaltigt habe oder es versucht habe, sei die Hypothese, dass er die Tat mit einem Mord vertuschen wollte, nicht haltbar.
Dieter K. war bereits 1997 in Deutschland wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden. Ein Gericht verhängte damals eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil er eine 16-Jährige betäubt und vergewaltigt hatte.