Strafbefehle wegen tödlichen Kita-Unfalls beantragt
Bad Kreuznach. Ein loser Baumstamm brachte einer Sechsjährigen beim Spielen im Wald den Tod. Dreieinhalb Monate nach dem Unglück nahe Sponheim (Rheinland-Pfalz) beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Forstwirt und zwei Erzieherinnen.
Der Forstwirt soll den Baumstamm nicht ausreichend gesichert haben, teilte die Behörde am Freitag mit. Den Erzieherinnen wirft sie eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vor. Das Verfahren gegen einen 25 Jahre alten Waldarbeiter wurde eingestellt. Zum Inhalt der Strafbefehle, über die das Amtsgericht Bad Kreuznach nun entscheiden muss, machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.
Die Sechsjährige und weitere Kinder hatten sich am 27. April bei einem Kindergartenausflug auf den Baumstamm gesetzt, der beim Herabklettern ins Rollen geriet. Als er die Sechsjährige erfasste, wurde sie getötet, zwei andere Kinder kamen mit Verletzungen davon.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der 54 Jahre alte Forstwirt am Tag zuvor den etwa 20 Meter langen und zwei Tonnen schweren Buchenstamm gekürzt, der dadurch in eine instabile Lage geraten sein soll.
Zuvor hatte der Baum nach Angaben des Waldarbeiters fest auf dem Boden aufgelegen, weil Äste und Wurzeln noch nicht ganz entfernt waren. Als eine Erzieherin die Kinder aufforderte, vom Stamm herunterzukommen, bewegte dieser sich plötzlich hangabwärts.