Oberverwaltungsgericht Streit um Eintagsküken-Tötungen kommt vor Gericht

Münster. Mit der bundesweit umstrittenen Tötung von Eintagsküken befassen sich bald Nordrhein-Westfalens höchste Verwaltungsrichter. Am 20. Mai wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster über zwei Berufungsverfahren verhandelt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

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Sie betreffen die Frage, ob das in der Legehennen-Zucht verbreitete Töten männlicher Küken rechtens ist. Weil nur die eierlegenden Weibchen für die Zuchtbetriebe interessant sind, werden die männlichen Tiere umgehend vernichtet.

2013 hatte das NRW-Umweltministerium die Praxis in den 12 NRW-Brütereien verbieten wollen, war aber durch Urteile des Verwaltungsgerichts Minden gestoppt worden. Die Richter der ersten Instanz waren der Auffassung, dass das Tierschutzgesetz keine Grundlage für das Kükentötungsverbot biete. Bei den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Minden sind weitere erstinstanzliche verfahren zu der Streitfrage anhängig.

Gleichzeitig, aber unabhängig davon geht die Staatsanwaltschaft Münster strafrechtlich gegen eine Brüterei vor: Die Ermittler haben nach einer Anzeige von Tierschützern Anklage erhoben. Ob die Anklage vor dem Landgericht zugelassen wird, ist allerdings noch offen. (dpa)