Nach dem neuen Gesetz sollen Fluggesellschaften untersuchen, ob ein Pilot bei Dienstantritt unter dem Einfluss von „Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen“ steht, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Daneben sind Zufallskontrollen geplant.
Experten weltweit sähen in der Diskussion über solche Kontrollen einen positiven Effekt für die Sicherheit in der Luftfahrt, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Debatte im Bundestag.
Die Germanwings-Maschine war im März 2015 in den französischen Alpen zerschellt. Der Copilot, der das Flugzeug den Ermittlungen zufolge absichtlich zum Absturz gebracht hatte, soll psychische Probleme gehabt haben. Alle 150 Menschen an Bord starben.