Software-Panne Technische Probleme der Bank: Kunde zahlt keinen Überziehungszins

Hamburg (dpa/tmn) - Der Kontostand zeigt ein dickes Minus - aber der Kunde trägt dafür keine Schuld, sein Konto war gedeckt. Handelt es sich um technische Probleme des Kreditinstituts - wie aktuell bei der Deutschen Bank - gilt: Der Verbraucher muss keine Überziehungszinsen zahlen.

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„Die Verantwortung liegt dann klar bei der Bank“, sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Kreditinstitut muss dafür sorgen, dass die Technik funktioniert - also die Probleme beheben und unter Umständen auch für die Folgen haften. „Das gilt auch, wenn Mahngebühren anfallen“, sagt sie. Beispielsweise wenn die Überweisungen zeitverzögert herausgehen.

Nach Angaben der Deutschen Bank müssen Kunden derzeit nichts unternehmen - die technischen Probleme würden so schnell wie möglich automatisch behoben. Am Freitag wurden bei der Deutschen Bank Buchungen teilweise doppelt angezeigt - dabei handele es sich um ein Darstellungsproblem. Tatsächlich habe kein Kundengeld fälschlicherweise die Bank verlassen. Für Geldauszahlungen oder um mögliche offene Fragen zu klären, kündigte die Deutsche Bank am Freitag an, ihre Filialen bis auf wenige Ausnahmen bis 20.00 Uhr besetzt zu halten.

Dennoch: Viele Verbraucher äußerten sich in sozialen Netzwerken verärgert darüber, dass sie an Automaten kein Geld abheben und nicht mit EC-Karte zahlen können. Wer bei einer bestimmten Bank kein Geld am Automaten bekommt, sollte es an einem Fremdautomaten probieren, rät Rehberg. Entstehen dabei Kosten, müssten diese erstattet werden. „Ist das Abheben aus technischen Gründen auch bei anderen Bankautomaten nicht möglich, bleibt Verbrauchern derzeit nur als Alternative die Kreditkarte, die Giro-Karte einer anderen Bank oder Bargeld“, sagt Rehberg.

Sie rät Verbrauchern, in ein paar Tagen die Kontoauszüge zu überprüfen, ob alle Überweisungen rausgegangen sind. Sollten versehentlich Überziehungszinsen anfallen, müssen sich Kunden an ihre Bank wenden. Das sei auch sinnvoll, wenn es zu Unregelmäßigkeiten beim Abheben am Automaten kommt, empfiehlt die Verbraucherschützerin.