Teekanne darf Kräutertee nicht mehr „Konzentration“ nennen

Das Düsseldorfer Teehandelsunternehmen Teekanne darf bestimmte Produktnamen für seinen Kräutertee nicht mehr benutzen.

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Düsseldorf/Frankfurt/Main. Das Düsseldorfer Teehandelsunternehmen Teekanne darf bestimmte Produktnamen für seinen Kräutertee nicht mehr benutzen. Auf Namen wie „Konzentration“, „mentale Fitness“ und „geistige Leistungsfähigkeit“ muss das Unternehmen nach einem Streit mit der Verbraucherzentrale Hessen künftig verzichten. Beide Seiten hatten sich Ende April vor dem Landesgericht Düsseldorf auf einen Vergleich geeinigt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte. Die Verbraucherzentrale hatte kritisiert, dass die Produktnamen eine gesundheitsfördernde Wirkung der Kräuterteemischung vorgäben, die nicht belegt sei. (Az. 380 36/17)

Gesundheitsversprechen, „"Health Claims" müssen von der EU zugelassen sein“, teilte der Verein mit. „Weder für die Kräuterteemischung noch für einzelne Zutaten war das der Fall.“

Teekanne bestätigte den Vergleich mit der Verbraucherzentrale. Das beanstandete Produkt sei bereits vor mehr als einem Jahr aufgrund fehlender Verbraucherakzeptanz vom Markt genommen worden. „Vor diesem Hintergrund hat sich Teekanne dazu entschlossen, einem Vergleich zuzustimmen“, teilte das Unternehmen mit. dpa