Berlin Tödlicher Rad-Unfall: Keine Strafverfolgung für Verursacher
Ein Diplomat, der in Berlin einen tödlichen Rad-Unfall verursacht hat, muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Berlin. Ein Diplomat, der in Berlin einen tödlichen Rad-Unfall verursacht hat, muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Der 50-jährige Diplomat hatte am Dienstagabend im absoluten Halteverbot geparkt und unvermittelt die Tür aufgerissen. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen, prallte gegen die Tür und verletzte sich schwer am Kopf. Am Mittwochmittag starb der 55-Jährige in einem Krankenhaus. Nach Angaben der Polizei trug er keinen Helm.
Normalerweise würden nach einem solchen Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen, sagte ein Polizeisprecher. In diesem Fall gebe es aber nur eine Verkehrsunfallermittlung für Versicherungszwecke. Auch Zeugen würden befragt. Der Verursacher könne aber nicht geladen werden.
Der Mann soll Medienberichten zufolge zur Botschaft von Saudi-Arabien gehören. Offiziell bestätigt wurde das nicht. Die Botschaft war bis Donnerstagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Laut Staatsanwaltschaft werden Strafverfahren sofort eingestellt, wenn eine Person mit diplomatischem Status als Tatverdächtiger feststeht. Der Hintergrund: Diplomaten stehen unter einem besonderen Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können. (dpa)