Ein Zwilling sei an den Hirnverletzungen gestorben, sein Bruder habe schwer verletzt überlebt - ob mit Folgeschäden, sei noch nicht sicher. Das Gericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Auch gegen zwei etwas ältere Kinder sei der Mann gewalttätig geworden. Seiner Tochter habe er im Alter von knapp drei Jahren beim Wickeln mit „erheblich roher Gewalt“ das Bein gebrochen. Die verurteilten Misshandlungen seien die Spitze einer ganzen Reihe von Übergriffen. Auf seine Überforderung habe der Mann mit „massiver körperlicher Gewalt“ reagiert, sagte Knickrehm. Das Gericht hatte im Laufe der Verhandlung zwei weitere brutale Übergriffe auf die Kinder nicht weiter verfolgt, weil sie das Strafmaß nicht beeinflusst hätten.