Urteil des Oberlandesgerichts Trotz „Ich fahre umsonst“: Kein Freispruch für Schwarzfahrer

Frankfurt/Main (dpa) - Trotz eines „Ich fahre umsonst“-Schildes an seiner Jacke muss sich ein Schwarzfahrer aus Mittelhessen demnächst erneut wegen Beförderungserschleichung vor Gericht verantworten.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hob einen Freispruch des Landgerichts Gießen für den 52-Jährigen auf.

Der Mann aus dem Raum Gießen war in einem Regionalzug in der Nähe von Köln ohne Fahrschein erwischt worden. An seiner Jacke trug er einen Anstecker unter anderem mit der Aufschrift „Ich fahre umsonst“. Weil er sich damit offen zum Schwarzfahren bekannt habe, könne man ihm nicht Beförderungserschleichung vorwerfen, so sein Argument.

„Eine Erschleichung hat immer etwas Geheimes an sich. Eine Katze schleicht beispielsweise nachts herum“, argumentierte die Verteidigung. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Gießen den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach ihn dann in der Berufungsverhandlung frei, weil er die Fahrt durch das offene Tragen des Schildchens eben nicht erschlichen habe.

Nach Auffassung der OLG-Richter aber ließ das scheckkartengroße Schild die Erschleichung nicht entfallen. Die Jacke mit dem Anstecker habe während der Fahrt beispielsweise auf dem Schoß des Mannes gelegen und sei dadurch nicht durchgängig sichtbar gewesen. Auch beim Betreten der Bahn sei nicht sichergestellt worden, dass das Schild erkennbar war. Deshalb habe der 52-Jährige eben doch den Anschein erweckt, ordnungsgemäß die Bahn zu benutzen.

Nach Angaben des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen aus dem vergangenen Jahr gehen deutschen ÖPNV-Unternehmen durch Schwarzfahrer jährlich rund 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen verloren. Das so genannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ wurde dieses Jahr auf 60 Euro erhöht.

Vor der Entscheidung der OLG-Richter hatte sich der 52-Jährige, der sich als „politischen Aktivisten“ bezeichnete, für einen Nulltarif für Busse und Bahnen aus. Mittlerweile belasse er es nicht mehr bei einem Schild, sondern verteile in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Flugblätter und benutze ein Megafon. Mit seinem Fall muss sich nun in absehbarer Zeit erneut das Landgericht Gießen befassen.

Schwarzfahrer beschäftigen immer wieder die Justiz, etwa das Oberlandesgericht Köln in einem ähnlichen Fall. Dabei ging es um einen Mann, der am 11. November 2011 - dem Beginn der Karnevalssession - in Köln in einen ICE gestiegen war. Eine Fahrkarte hatte er nicht, in seiner Wollmütze steckte aber ein Zettel, mit dem er dies offen kundtat. Bei einer Kontrolle fiel er auf und wurde zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Kölner OLG entschied damals ebenfalls: Auch ein offen zur Schau getragenes Schwarzfahren schützt nicht vor Strafe.