Urteil: Kinderschänder muss Deutschland verlassen

Münster (dpa). Ein verurteilter Kinderschänder aus dem Münsterland muss Deutschland verlassen und in seine türkische Heimat zurückkehren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung kommunaler Ämter.

Der 47-Jährige lebt seit 1987 in der Bundesrepublik. Er hatte sich mit einer Klage gegen die Ausweisung gewehrt. Die öffentliche Sicherheit habe allerdings Vorrang gegenüber den Nachteilen für den Mann und seine Familie, sagte der Vorsitzende des Senats beim Urteil.

Bereits in den Jahren um 1990 hatte sich der Schneider aus dem Kreis Steinfurt an kleinen Mädchen im familiären Umfeld vergangen, unter anderem an einer Nichte. Der Missbrauch war allerdings erst Jahre später bekanntgeworden, als die Opfer ihr Schweigen brachen. 2005 war der Türke dann schließlich für die Taten zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Daraufhin hatte der Kreis die Ausweisung angeordnet.

Der 47-Jährige hat heute eine Familie mit drei Kindern. Nach Ansicht einer Psychiaterin können die Behörden die Kinder im Umfeld des Mannes nicht mit Sicherheit vor Missbrauch schützen. Nach der Ausweisung gilt für den Mann ein Einreiseverbot (Aktenzeichen: 18 A 1603/10). Das Urteil ist sofort rechtskräftig.