Verfassungsrichter entscheiden über Rundfunkbeitrag

Koblenz (dpa) - Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) wird seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der neuen Rundfunkbeiträge verkünden.

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Das Straßenbauunternehmen Volkmann und Rossbach aus Montabaur hat gegen die seit 2013 erhobenen Beiträge Verfassungsbeschwerde eingelegt - genauer gesagt gegen das Landesgesetz, mit dem der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag umgesetzt wird. Die Firma mit einem vergleichsweise großen Fuhrpark hält es vor allem für ungerecht, wegen der Beiträge für Firmenwagen mehr als früher zahlen zu müssen.

Bei einem Verhandlungstermin in der vergangenen Woche hatte das Land die Rundfunkbeiträge als sachgerecht verteidigt.