Bonn Vergewaltigung von Camperin: Polizei hielt Notruf für einen Scherz
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Eine Frau wird beim Campen mit ihrem Freund überfallen, der Täter hat eine Säge und vergewaltigt die Frau. Er wird später festgenommen. Aber die Anklageschrift zeigt: die Polizei hat anfangs völlig falsch reagiert.
Bonn. Vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger einer jungen Camperin in Bonn setzen Details aus der Anklageschrift die Polizei unter Druck. Nach Angaben der „Rheinischen Post“ hatte eine Beamtin der Bonner Polizeileitstelle den Notruf des Freundes der Frau zunächst als üblen Scherz abgetan.
„Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt“, soll der der Anrufer laut zitierter Anklageschrift geflüstert haben. Zwar nannte der Freund auch die benutzte Machete angesprochen haben, daraufhin soll die Polizistin lediglich gefragt haben: „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“. Sie habe nach dem kurzen Gespräch versprochen, die Kollegen zu schicken, aber keinerlei Hilfe am Telefon geleistet, sich mit „Danke, tschö“ verabschiedet und aufgelegt.
Auch ein zweiter Anruf in der Notrufzentrale blieb demnach erfolglos. Der Freund des Opfers wurde lediglich an eine Nummer der Polizei in Siegburg verwiesen mit dem Hinweis: „Die können das richtig koordinieren.“ Die Polizei bestätigte den Vorgang am Samstag nicht. Frank Piontek, der Sprecher der Bonner Polizei, räumte aber ein, dass die „aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat“.
Dem mutmaßlichen Täter werden Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Mann aus Ghana soll die damals 23-Jährige aus Baden-Württemberg und ihren Freund in der Nacht zum 2. April in der Bonner Siegaue überfallen und mit einer Astsäge bedroht haben. Dann soll er die Studentin vor dem Zelt vergewaltigt haben. Der Fall hatte auch überregional für Entsetzen gesorgt.
Der Mann wurde fünf Tage später festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Spaziergänger hatten ihn anhand eines Phantombildes erkannt und die Polizei alarmiert. Er bestreitet die Tat.
Der Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts soll frühestens Ende September beginnen.