Verteidigung fordert Freispruch für Kachelmann

Mannheim (dpa) - Für die Verteidigung ist die Sache klar: Jörg Kachelmann muss freigesprochen werden. „Es gibt nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könnte“, sagte Anwalt Johann Schwenn am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mannheim.

Nach Ansicht der Verteidigung hat die Ex-Freundin Jörg Kachelmann aus „Rache und Hass“ bewusst zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.

Der 52-jährige Schweizer sagte auf die Frage, ob er ein letztes Wort wünsche: „Nein, danke.“ Er bestreitet die Vorwürfe. Die Anklage hatte vergangene Woche vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert. Die Nebenklägerin verfolgte das Plädoyer im Gerichtssaal. Immer wieder schüttelte sie bei den Ausführungen still den Kopf.

Schwenn forderte auch, Kachelmann solle für die viermonatige Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen entschädigt werden. Erneut kritisierte der Anwalt die Berichterstattung in den Medien. „Was immer an Intimem aktenkundig war, es fand sich alsbald in "Bunte", "Focus" und "Bild" wieder.“ Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft schienen wie aus den Medien abgeschrieben zu sein.

Kachelmann-Anwältin Andrea Combé sagte, nachdem der Moderator in einem Streit Beziehungen zu anderen Frauen eingeräumt habe, habe sich seine Ex-Freundin von dem Gedanken leiten lassen: „Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch.“

Pflichtverteidigerin Combé übernahm in dem Plädoyer den größten Teil der Beweiswürdigung. Dabei versuchte sie, systematisch jeden Verdacht gegen den Moderator zu zerstreuen. Weder die Spuren auf dem Messer, mit dem Kachelmann seine Ex-Geliebte bedroht haben soll, noch die Verletzungen der Frau sind nach ihrer Ansicht geeignet, die Schuld des 52-Jährigen zu beweisen. „Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen“, sagte Combé.

Auf dem Messerrücken gibt es in der Tat keine DNA-Spuren der Frau. Das Argument der Staatsanwaltschaft, diese seien zufällig oder bewusst abgewischt worden, widerspreche jeder wissenschaftlichen Erkenntnis, sagte die Anwältin. DNA-Spuren ließen sich nicht einfach wegwischen. „Das Messer ist als Tatwerkzeug eindeutig auszuschließen.“

Die Verteidigung geht auch davon aus, dass sich die 38-Jährige die Hämatome an ihren Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. Das Argument der Staatsanwaltschaft, es gebe eine natürliche Grenze, sich selbst Schmerzen zu bereiten, ist aus Sicht der Verteidigung nicht stichhaltig. „Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen“, sagte Combé.

Die Pflichtverteidigerin versuchte auch, die Persönlichkeit der ehemaligen Geliebten zu sezieren. Diese hatte eingestehen müssen, dass sie hinsichtlich der Vorgeschichte der angeblichen Tat in ihren ersten Vernehmungen gelogen hatte. Dies, sagte Combé, zeige die „Kaltschnäuzigkeit“ und das „schauspielerische Talent“ der Frau.

Die 38-Jährige hatte unter anderem später eingeräumt, dass sie bereits länger Kontakt zu einer Ex-Geliebten Kachelmanns hatte als zunächst behauptet. „Das Verhalten der Zeugin zeigt deutlich, dass sie Lügen erfinden und aufrechterhalten kann.“ Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vergangene Woche erklärt, die Schilderung der Frau sei dennoch glaubhaft, was den Tatvorwurf anbelangt.

Auch Erinnerungslücken der Frau bei Details der angeblichen Vergewaltigung stellen aus Sicht der Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Frau infrage. Bei Gewalttaten brenne sich Psychologen zufolge das Kerngeschehen in die Erinnerung ein, insbesondere wenn Waffen im Spiel seien, sagte Combé. Kachelmann soll die Frau mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben.

Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, äußerte sich überraschend offen: „Es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Verurteilung zu begründen, aber auch ein Freispruch.“ An der Darstellung seiner Mandantin habe er aber keine Zweifel, betonte Franz nach den Plädoyers der Verteidigung. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag (31. Mai) verkünden.