Von Bushido bis Meese - Was darf die Kunst?
Kassel (dpa) - Was darf Kunst? Diese Frage beschäftigt derzeit Deutschland.
Ob nun Rapper Bushido (34) mit schwulenfeindlichen Parolen, Tötungs- und Gewaltfantasien in einem neuen Lied für Empörung sorgt oder Skandal-Künstler Jonathan Meese (43) wegen eines Hitlergrußes vor Gericht steht - die Grenzen zwischen Kunst und strafbarem Handeln sind nicht immer klar.
„Kunstfreiheit hört da auf, wo Rechte anderer schwerer wiegen“, sagt Prof. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der Fachhochschule Köln. Bei Beleidigungen von Politikern, wie sie Bushido vorgeworfen werden, könne das Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Der Hitlergruß von Meese greife auch den Staat an. Doch ist das strafbar? „Jeder Einzelfall muss abgewogen werden, es kommt auf den Zusammenhang an“, betont Schwartmann. Denn Provokation gehöre zur Natur der Kunst, Künstler müssten provozieren dürfen und trügen dazu bei, diese Grenze immer wieder auszuloten.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzte den Song als gefährdend für Minderjährige vorläufig auf den Index. Das Gremium gab damit dem Jugendschutz Vorrang vor der Kunstfreiheit. In dem Lied werden Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören, Comedian Oliver Pocher und Grünen-Politikerin Claudia Roth namentlich genannt und derb beleidigt.
Meese hatte im Juni 2012 in Kassel in einem Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm zum Hitlergruß gehoben - der Prozess vor dem Amtsgericht beginnt an diesem Donnerstag. Meese, eine der Skandal-Figuren der gegenwärtigen Kunstszene in Deutschland, provoziert seit Jahren immer wieder mit dem Hitlergruß. „Was ich auf der Bühne und im Namen der Kunst mache, ist durch die Kunstfreiheit im Grundgesetz gedeckt“, sagte der Künstler dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Auch vor wenigen Wochen in Mannheim hob er bei einer Theateraufführung permanent den Arm, er beschmierte eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz und deutete Oral-Sex mit dem Außerirdischen an.
Meese sagt, in dem Prozess gehe es nicht nur um ihn, „sondern auch darum, was ein Künstler auf der Bühne machen darf und was nicht.“ Bei Nazi-Symbolen komme es auf den Kontext an, betont Wissenschaftler Schwartmann. Ein Hakenkreuz oder Hitlergruß sei nicht in jedem Fall verboten - wie in der Fernseh-Serie „Unsere Mütter, unsere Väter“ oder bei der Stromberg-Parodie der TV-Comedy-Serie „Switch Reloaded“. „Das regt zum Nachdenken an.“
Die Frage nach den Grenzen der Kunst tritt immer wieder auf. 2006 sorgte ein heftig umstrittenes Kunstwerk des Spaniers Santiago Sierra in der Synagoge von Pulheim-Stommeln bei Köln für Aufregung. Er hatte Autoabgase in das ehemalige jüdische Bethaus geleitet. Mit der „Gaskammer“ wollte er nach seinen Angaben der Banalisierung der Erinnerung an den Holocaust entgegenwirken. Dies hatte unter anderem der Zentralrat der Juden als Verhöhnung der Opfer kritisiert. Das Projekt wurde vorzeitig gestoppt.
2011 zerstörten fundamentalistische Christen in Frankreich mit einer Axt die Fotografie „Piss Christ“ des New Yorker Künstlers Andres Serrano, sie zeigte ein in Urin versenktes Kruzifix.
Ob etwas noch als Kunst zu rechtfertigen ist oder nicht: „Eine starre Linie ist nicht zu ziehen“, sagt der Wissenschaftler Schwartmann. Eines allerdings könne auch das Grundgesetz nicht leisten. „Die Verfassung schützt nicht vor Geschmacklosigkeit.“