Vulkanasche über Europa: Was Reisende jetzt wissen sollten

Verkehrschaos und die Reisenden mittendrin. Hier ein paar Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Potsdam. Die riesige Vulkanaschewolke aus Islandbehindert massiv den Luftverkehr in Europa. Das Naturereignis giltals höhere Gewalt - und dennoch können Pauschalreisende Ansprüche anihren Veranstalter stellen, wenn sich Flüge verspäten oder ausfallen.Muss eine Maschine zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaubwoanders landen als geplant, sei das als Reisemangel zu werten, sagtSabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Dafürkann der Reisepreis gemindert werden, etwa im Umfang von rund fünfProzent." Hier weitere Fragen, die viele Urlauber jetzt beschäftigen:

Kann eine Reise wegen des Flugchaos' einfach abgesagt werden?

Nein, ein generelles Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nicht. Ist aber bei einer Kurzreise absehbar, dass sich der Abflug in den Urlaub mehrere Tage verschieben würde, könne der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten und erhalte den Reisepreis zurück, erklärt Fischer-Volk. Das gelte auch für Fälle von höherer Gewalt. Für längere Reisen von zum Beispiel zwei Wochen Dauer gebe es dagegen kein Rücktrittsrecht. Auch in diesem Fall sei ein deutlich verspäteter Abflug aber ein Reisemangel.

Dürfen Flugkunden verzichten statt lange zu warten?

Kunden, die nur ein Flugticket gebucht haben, können wählen: "Abder fünften Verspätungsstunde haben sie das Recht, auf den Flug zuverzichten." In dem Fall muss ihnen der volle Flugpreis erstattetwerden. "Oder sie wählen einen Ausweichflug zum Beispiel am nächstenTag", sagt Fischer-Volk. Der muss ihnen dann ohne Mehrkosteneingeräumt werden.

Gibt es Schadenersatz für eine Nacht auf dem Flughafen?

Nein. Konnten Fluggäste nicht abfliegen und mussten sie wegen der chaotischen Zustände am Flughafen übernachten, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. "Ihnen ist ja im materiellen Sinn kein Schaden entstanden", erklärt Fischer-Volk. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft aber zur Betreuung ihrer Kunden verpflichtet, wenn diese lange Wartezeiten hinnehmen müssen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie sie mit Essen und Getränken versorgen muss.

Darf die Maschine einfach ganz woanders landen?

Auch wenn der Flugverkehr aus Gründen höherer Gewalt eingeschränkt ist, muss eine Fluggesellschaft die Passagiere an den Zielort bringen. Kann eine Maschine dort nicht landen und muss sie auf einen anderen Flughafen ausweichen, habe die Airline die Pflicht, die Gäste zum Beispiel mit Bussen ans Ziel zu bringen, sagt Fischer-Volk. Sorgt eine Fluggesellschaft nicht für die Weiterreise, könne der Gast diese selbst organisieren und die Kosten für Bus- oder Bahnfahrt der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Wer zahlt die Fahrt bis zur Haustür?

Ein häufiges Missverständnis aufgebrachter Urlauber sei in solchen Fällen die Erwartung, die Rückfahrt bis nach Hause bezahlt zu bekommen. Das sei aber nicht so: "Sowohl Pauschalurlauber als auch Kunden, die den Flug individuell buchen, müssen sich selbst darum kümmern, vom Flughafen bis zur Haustür zu kommen", so Fischer-Volk. "Ich kann mir nicht einfach ein Taxi nehmen und die Kosten zurückverlangen."

Wer zahlt bei stark verspäteter Rückkehr das Hotel?

Im Fall von höherer Gewalt gibt es keinen Anspruch auf Erstattungvon Übernachtungskosten, wenn ein Reisender, der an einem anderenFlughafen als geplant landen musste, so spät am Abend amursprünglichen Zielflughafen eintrifft, dass er nicht mehrnach Hause kommt. "Muss er sich dann ein Hotel suchen, hat er dieKosten dafür zu tragen", erklärt die Verbraucherschützerin.