Pistole aus dem Darknet Waffenhändler gesteht Verkauf von Amoklauf-Pistole
München (dpa) - Der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe für den Münchner Amoklauf hat zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt und den Angehörigen der Opfer sein Beileid ausgesprochen.
Er räume alle Waffenverkäufe ein, die ihm die Anklage zur Last lege, erklärte Philipp K. vor dem Landgericht München I in einer Stellungnahme, die seine Verteidiger vorlasen.
Er habe die Geschäfte über das Darknet, einen anonymen Teil des Internets, angebahnt. Aber er habe alle Käufer auch persönlich getroffen, um sich einen Eindruck von ihnen zu verschaffen. Hätte er einen Hinweis darauf gehabt, dass David. S. psychisch krank war und „eine so grauenvolle Tat begehen würde“, hätte er ihm die Waffe niemals verkauft, hieß es in der Erklärung.
Am 22. Juli 2016 hatte der 18-jährige David S. neun Menschen erschossen und fünf weitere verletzt, ehe er sich selbst tötete. Philipp K. wird deshalb unter anderem fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegaler Waffenhandel vorgeworfen.
Der 32-jährige Philipp K. hatte nach Auffassung der Anklage dem psychisch kranken David S. die Pistole Glock 17 und mindestens 450 Schuss Munition verkauft. Erst damit habe der 18-Jährige seinen lange geplanten Amoklauf umsetzen können, sagte Staatsanwalt Florian Weinzierl. Für den Angeklagten sei eine Schädigung von Menschen an Leib und Leben durch den Einsatz der Waffe vorhersehbar gewesen.
Spätestens seit dem Jahr 2014 hatte Philipp K. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unter dem Pseudonym „rico“ im Darknet Waffen angeboten. Sie legt ihm daher neben dem Verkauf der Waffe an David S. weitere Verstöße gegen das Waffengesetz sowie - wegen eines großkalibrigen Gewehrs - auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Er war im August 2016 in Marburg festgenommen worden.
Am Nachmittag stellten die Vertreter der Nebenklage einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und den Vorsitzenden Richter Frank Zimmer. Sie warfen Zimmer und den Beisitzern Rechtsverstöße vor, so hätten einige Nebenkläger spät und teils unvollständig Akteneinsicht erhalten. Zudem seien macnhe Opfer-Angehörige zu Unrecht nicht als Nebenkläger anerkannt worden.
Über den Befangenheitsantrag müssen andere Richter entscheiden. Dennoch kündigte Zimmer zunächst die Fortsetzung des Prozesses für diesen Mittwoch an. Für das Verfahren sind zunächst bis zum 19. September zehn Verhandlungstage angesetzt.