Werkstatt muss auf Verschleißteile hinweisen

Schleswig (dpa/tmn) - Eine Kfz-Werkstatt muss bei einer Inspektion auf einen demnächst erforderlichen Austausch von Verschleißteilen hinweisen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig.

Eine Werkstatt muss auf den Austausch von Kfz-Teilen hinweisen. Tut sie es nicht, hafte sie für eventuelle Folgen, wie etwa einen Motorschaden, in vollem Umfang (Aktenzeichen: 4 U 171/09). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Fahrzeughalters statt.

Die Werkstatt hatte ihn nach einer Inspektion nicht darauf hingewiesen, dass demnächst ein Wechsel des Zahnriemens notwendig werde. Als das Auto später einen Motorschaden erlitt, verlangte der Halter Schadensersatz. Das OLG gab ihm Recht. Eine Werkstatt müsse auf jeden Fall auf solche Arbeiten hinweisen, die in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von 5000 Kilometer anfielen.