Wegen des heftigen Wintereinbruchs sind derzeit vielerorts Winterreifen ausverkauft. Wer nun bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.
Zuletzt hatten besonders Lastwagen, die mit Sommerreifen unterwegs waren und im Schneetreiben quer standen, für viel Ärger bei Autofahrern gesorgt. Für die Neuregelung wurde die Straßenverkehrsordnung geändert.
Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherigen Regelungen als zu schwammig verworfen. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ sei.