Damit hat eine 57- jährige Lehrerin aus dem niedersächsischen Soltau Anspruch auf Unfallfürsorge für Beamte. Die Frau war 2002 während einer Klassenfahrt im Wald gebissen worden. Sie erkrankte an Borreliose.
Zehn Monate lang war sie wegen Seh- und Gleichgewichtsstörungen krankgeschrieben. Die Klassenfahrt sei als Dienst anzusehen, der Zeckenbiss deswegen ein Dienstunfall, entschieden die Richter. (Az.: BVerwG 2 C 81.08)