Prozess Zu Tode getreten und angezündet: Obdachlose in Köln vor Gericht
Zu Tode getreten, angezündet, abgehauen: Der Tod eines Obdachlosen in Köln hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun stehen die beiden mutmaßlichen Täter in Köln vor Gericht. Werden sie überführt, droht den beiden ebenfalls Obdachlosen eine lange Haft.
Köln. Blitzlichter zucken durch den Raum als die Angeklagten am Morgen den Sitzungssaal betreten. Den Kopf gesenkt, das Gesicht hinter Aktentaschen versteckt, nehmen die beiden neben ihren Pflichtverteidigern auf der Anklagebank Platz. Eingeschüchtert blickt die 31-Jährige hoch, als sie die Schulklasse entdeckt, die gekommen ist, um den Prozess zu beobachten. Zur Sache wird sie sich heute nicht äußern, ebenso wenig wie der 37-Jährige an ihrer Seite. Das Paar muss sich seit Dienstag wegen des Verdachts auf Totschlag verantworten. Es soll einen Menschen in Brand gesteckt haben.
Die Nacht zum 13. November des vergangenen Jahres. Die beiden trinken laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem späteren Opfer Alkohol. Der angeklagte Mann will Nachschub holen und macht sich auf den Weg. Als er zurückkommt, liegt das Opfer auf der Angeklagten, um sie zu missbrauchen, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. „Um eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung zu verhindern, zog er ihn herunter.“ Ein Streit, das Opfer soll den Angeklagten geschlagen haben, dieser tritt zurück, das Opfer fällt um und bleibt regungslos am Boden liegen.
Die Angeklagten hätten dann „mehrfach wuchtig gegen den Kopf, Brust und Bauch“ getreten, sagte Bremer weiter. Beim Opfer stellte ein Gerichtsmediziner später unter anderem eine massive Hirnschwellung und ein stumpfes Bauchtrauma fest. Der 29-Jährige starb laut Anklage kurze Zeit später. Um Spuren zu verwischen, habe die angeklagte Frau die Leiche mit Desinfektionsmittel übergossen, ihr Freund zündete den Toten mit einem Feuerzeug an. „Daraufhin flüchteten die Angeklagten mit dem Rucksack des Opfers und entsorgten ihn später in einem Mülleimer.“ Polizisten entdeckten die brennende Leiche wenig später in einer Unterführung nahe des Kölner Hauptbahnhofs.
Zu den Vorwürfen äußerte sich am ersten Verhandlungstag keiner der Angeklagten. „Beide sind obdach- und arbeitslos und derzeit in Untersuchungshaft“, sagte Gerichtssprecher Jan Orth. Die 31-Jährige sei bisher polizeilich kaum in Erscheinung getreten, lediglich eine Vorstrafe wegen Erschleichens von Leistungen liege gegen sie vor - häufig ein Synonym für Schwarzfahren. Beim 37 Jahre alten Mitangeklagten ist das Vorstrafenregister deutlich praller gefüllt: „Gegen ihn liegt eine Vielzahl von Drogen- und Eigentumsdelikten vor“, sagte Orth. Nun müssen die beiden Angeklagten mit einer „Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen.“
Der Fall hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Bernd Mombauer von der Hilfsstation für Wohnungslose „Gulliver“ sagte damals, Helfer und Obdachlose seien nach dieser Tat tief verstört gewesen. Große „Trauer und Stille“ hätte sich breitgemacht. Am Donnerstag wird weiter verhandelt. dpa