In Revision gescheitert Zweiter Prozess um Lohfink: Gericht bestätigt Schuldspruch
Berlin (dpa) - Das Urteil gegen das Model Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigungen ist rechtskräftig. Das Berliner Kammergericht verwarf im wesentlichen die Revision der 30-Jährigen und bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten.
Lediglich die Höhe der Geldstrafe muss neu verhandelt werden. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts wird nun über die Höhe der Tagessätze entscheiden, die Zahl von 80 Tagessätzen hat laut Urteil aber Bestand.
Lohfink verließ das Gericht nach knapp anderthalbstündiger Verhandlung zusammen mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken kommentarlos über einen Hinterausgang. Medienvertreter warteten vergeblich auf ein Statement. In der Urteilsbegründung hatte Richter Ralf Fischer den Verteidiger ungewöhnlich deutlich gerügt. Ihm wäre es möglich gewesen, seine Mandantin vor sich selbst zu schützen.
Die 30-jährige Lohfink war im vergangenen August vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen. Das Kammergericht sah das nicht anders und bescheinigte der damaligen Richterin eine sorgfältige Arbeit.
Die Höhe der Tagessätze muss neu verhandelt werden, weil das Kammergericht für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. Die Tagessätze werden nach Einkommen berechnet.
In der Verhandlung sagte Lohfink in ihrem Schlusswort: „Ich will, dass alles ein Ende hat.“ Die Menschen seien nicht alle gut zu ihr. „Die, die mich nicht mögen, sollen mich einfach in Ruhe lassen.“
Der Prozess hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszenierte Tränenshow.
Im Revisionsprozess wurden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Das Urteil wurde nur auf Rechtsfehler untersucht.