An Schweizer Schule: Handschlagpflicht auch für Muslime

Basel (dpa) - Dürfen Schüler aus religiösen Gründen ihren Lehrern den Handschlag verweigern? Ein Fall zweier junger Muslime in der Schweiz sorgte kürzlich für Empörung über die Landesgrenzen hinaus.

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Nun hat die Schulbehörde entschieden: Im Schweizer Kanton Basel-Landschaft darf künftig kein Schüler mehr den Handschlag mit einer Lehrerin ablehnen.

Die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern habe einen höheren Stellenwert als die individuelle Religionsfreiheit, heißt es in der Stellungnahme. Bei Missachtung müssten die Eltern oder ihre beiden Söhne künftig mit Sanktionen rechnen.

„Der Druck wird erhöht“, sagt die Sprecherin der Schulbehörde, Deborah Murith. Denn künftig werde in solchen Fällen die Schule nicht mehr mit dem Problem alleingelassen, sondern die Ausländerbehörde eingeschaltet. „Dort sitzen Experten, die sich das viel umfassender anschauen können.“ Die Familie, die seit Jahren in der Schweiz lebt und ein Einbürgerungsgesuch gestellt hat, ist laut Sprecherin nun informiert. Über eine Reaktion war zunächst nichts bekannt.

Die Juristen hatten einige Zeit über dem Fall gebrütet und auch andere religiös motivierte Handlungen betrachtet. Während das Fernbleiben vom Schwimmunterricht oder das Tragen eines Kopftuches für die Integration eher unbedenklich sei, liege die Sache beim Handschlag anders. „Es betrifft immer auch einen anderen Menschen. Das ist eine andere Dimension“, sagt Murith. Außerdem sei es für die Schüler selbst relevant: „Die soziale Geste des Händedrucks ist wichtig für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben“, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.

Anfang April hatte der Fall des 14-Jährigen und seines 16-jährigen Bruders aus einer streng religiösen Familie über die Landesgrenzen hinweg für Aufregung gesorgt. Wie die Behörde am Mittwoch durchblicken ließ, hatten die Schüler schon seit November den Handschlag verweigert. Jede Schule kann selbst entscheiden, ob sie das Ritual einer solchen Begrüßung von den Mädchen und Jungen verlangt.

Die Jungen begründeten ihr Verhalten damit, dass sie dem weiblichen Geschlecht Respekt zollten. „Niemand kann uns zwingen, Hände zu berühren“, so die Brüder damals.

Die betroffene Schule führte daraufhin eine Sonderregelung ein: Auch männlichen Lehrern durften die Brüder die Hand nicht mehr geben. Diese temporäre Regelung wurde nun ebenfalls aufgehoben. Die Schule zeigte sich in einer kurzen Stellungnahme nun „erleichtert“ über die Entscheidung.

Sollten die Kinder ihr Verhalten nicht ändern, drohten Konsequenzen. Die Eltern können mit einer Strafe von rund 4500 Euro belegt werden, über die Schüler können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden - im äußersten Fall droht der Schulausschluss.

Juristische Probleme bekam einer der Brüder bereits wegen freundlicher Postings über die Terrororganisation „Islamischer Staat“ auf Facebook. Obwohl die Einträge als strafrechtlich nicht relevant eingestuft wurden, sprach die Behörde eine Verwarnung wegen Gewaltverherrlichung aus.