Behörden ließen deutsche „Dschihad-Touristen“ ausreisen

München/Berlin (dpa) - Deutsche Sicherheitsbehörden haben nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) jahrelang die Ausreise radikaler Islamisten gebilligt oder sogar unterstützt.

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Grundgedanke dabei sei der „Schutz unserer Bevölkerung“ gewesen, sagte der Leiter der Abteilung polizeilicher Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung des LKA, Ludwig Schierghofer, dem WDR-Magazin „Monitor“. Von dieser Praxis sind die Behörden aber inzwischen abgerückt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte nach einem Besuch im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Polizei und Geheimdiensten in Berlin: „Die Lage hat sich in den letzten Monaten verändert“, vor allem durch die Eskalation im Irak. Die Reisebewegungen militanter Salafisten zwischen Europa und den Kampfgebieten in Syrien und dem Irak müssten deshalb dringend eingeschränkt werden.

Dafür müsse einerseits der Informationsfluss zwischen den Schengen-Staaten verbessert werden, so dass Sicherheitsbeamte in jedem dieser Staaten sofort erkennen könnten, wenn sie einen gewaltbereiten Salafisten vor sich hätten, sagte de Maizière.

Außerdem plädierte er dafür, mutmaßlichen „Dschihad-Touristen“ nicht nur den Pass, sondern auch den Personalausweis zu entziehen. Sie sollten stattdessen ein Ersatzdokument erhalten, das nur in der Bundesrepublik Gültigkeit habe. Eine dritte Möglichkeit sei der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern. Von den 450 bisher ausgereisten Dschihadisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, wären davon 170 betroffen.

Laut de Maizière hat sich die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich des islamistischen Extremismus seit dem Verbot der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) in Deutschland erhöht. Aktuell liefen 140 Ermittlungsverfahren gegen 280 Beschuldigte. „Wir müssen verhindern, dass diese radikalisierten Kämpfer ihren Dschihad in deutsche Städte tragen“, sagte der Minister.

Der Bericht, wonach die deutschen Behörden die Ausreise von Islamisten lange Zeit gebilligt hatten, löste Empörung bei der Opposition im Bundestag aus. „Die Praxis, Dschihadisten zur Ausreise zu ermutigen, käme einem Terror-Export gleich“, sagte die Grünen-Sprecherin für innere Sicherheit, Irene Mihalic. „Sollten sich die Thesen bewahrheiten, wäre der Umgang des Bundesinnenministeriums mit Dschihadisten bis zum Herbst 2013 ungeheuerlich.“

Schierghofer sagte „Monitor“, die Überlegung sei damals gewesen, „Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Anschläge begehen werden, außer Landes zu bringen“. „Wenn sich jemand radikalisiert hatte und ausreisen wollte, dann hat man versucht, ihn auch ausreisen zu lassen oder auch durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Ausreise auch noch zu beschleunigen.“

Der Nachrichtenagentur dpa sagte Schierghofer, Grundlage für die Entscheidungen über die Ausreise sei ein vertrauliches Papier der Innenministerien von Bund und Ländern vom Mai 2009 gewesen, das die „Verfahren und Maßnahmen bei der Aus- und Einreise von gewaltbereiten Islamisten“ regelt. Das Papier habe die Möglichkeit eröffnet, die Ausreise dieses Personenkreises aus Deutschland nach einer Einzelfallprüfung entweder zu verhindern oder auch zuzulassen.

„Bekannte Terroristen und gefährliche Islamisten, von denen man wusste, dass sie im Ausland Straftaten begehen wollen, wurden aber auch schon in den Jahren 2008 und 2009 an der Ausreise gehindert“, betonte der LKA-Beamte. Das Konzeptpapier sei fortlaufend aktualisiert und an die neue Bedrohungslage angepasst worden.

Neu sei der Grundsatz, dass gewaltbereite Islamisten an der Ausreise gehindert würden nicht, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. So sei bereits vor Jahren verfahren worden, als Islamisten nach Pakistan und Afghanistan ausreisen wollten.