Infostrecke Brexit-Deal: Das sind die wichtigsten vier Punkte im Austrittsvertrag
Monatelang drehte sich der Brexit-Streit fast nur um die Frage, wie eine harte Grenze auf der irischen Insel vermieden werden kann. Dazu gibt es seit Donnerstag eine neue Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. Aber das ist nur eine kurze Passage in dem knapp 600 Seiten starken Scheidungsvertrag. Wir haben die wichtigsten vier Punkte zusammengefasst.
Es gibt eine Übergangsphase
Zentral ist die vereinbarte Übergangsphase: Nach dem Austritt soll sich bis mindestens Ende 2020 an den äußeren Bedingen erstmal nichts ändern. Großbritannien bleibt im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion, alle EU-Regeln gelten weiter, es gibt keine Zollkontrollen oder Einfuhrbeschränkungen. Da Großbritannien nach dem Austritt offiziell Drittstaat ist, darf es in Brüssel nicht mehr mitbestimmen. Neue EU-Regeln muss es trotzdem akzeptieren. In der Übergangsphase soll die dauerhafte Beziehung zwischen EU und Großbritannien geklärt werden. Die Frist kann laut Vertrag einmal verlängert werden.
Die Situation in Nordirland nach dem Brexit
Die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland soll offen bleiben, es soll also keine Schlagbäume oder Kontrollen eingeführt werden. Nach der Vereinbarung vom Donnerstag sollen dafür in Nordirland EU-Warenstandards weiter gelten. Zollkontrollen sollen mit eine neuen, komplexen Zollpartnerschaft vermieden werden.
Die britische Provinz tritt durch den Brexit aus der EU-Zollunion aus und ist rechtlich ein Zollgebiet mit Großbritannien. Damit kann der britische Premier Boris Johnson wie gewünscht für das gesamte Vereinigte Königreich eigene Handelsvereinbarungen mit Drittstaaten schließen.
Das nordirische Parlament (Stormont) kann alle vier Jahre entscheiden, ob es die Vereinbarung fortführen will. Dafür ist eine einfache Mehrheit nötig. Ohne Zustimmung würde die Nordirland-Regelung nach zwei Jahren auslaufen.
Die Lage der EU-Bürger in Großbritannien und der Briten in der EU
Der Vertrag sichert zu, dass die mehr als drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und eine Million Briten auf dem Festland auch nach der Übergangsphase so weiterleben können wie bisher. Das betrifft unter anderem ihr Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, auf Ansprüche an die Sozialkassen und auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Das Aufenthaltsrecht bleibt wie gehabt: Wer sich selbst finanzieren kann, darf bis zu fünf Jahre bleiben und danach ein dauerhaftes Bleiberecht beanspruchen. Die Rechte erlöschen nicht, wenn man zum Ende der Übergangsphase gerade nicht am Wohnort ist.
Finanzielle Pflichten Großbritanniens – EU-Haushalt bis Ende 2020
Großbritannien sagt im Vertrag zu, für finanzielle Pflichten aus der Zeit seiner EU-Mitgliedschaft einzustehen. Dies betrifft die Entscheidung von 2013 über den gemeinsamen EU-Haushalt bis Ende 2020: London zahlt also bis dahin weiter Beiträge. Es geht aber auch um langfristige Lasten, etwa den britischen Anteil an Pensionszahlungen für EU-Beamte. Die Summe steht nicht im Vertrag, sondern nur „eine faire Berechnungsmethode“. Geschätzt geht es um etwa 45 Milliarden Euro. Käme der Vertrag nicht zustande, müssten EU-Steuerzahler einspringen.
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Zuletzt aktualisiert:
17.10.2019